Altenstadt an der Waldnaab
03.03.2023 - 11:51 Uhr

Gemeinde Altenstadt/WN wird "Digitales Amt"

Anerkennung und Lob für die Gemeinde Altenstadt. Die Kommune wird für ihr besonderes Engagement bei der Digitalisierung ausgezeichnet. Damit ist sie die erste und bislang einzige Gemeinde im Landkreis, die diese Auszeichnung erhalten hat.

Die Kommune erhielt jetzt diese neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als ,,Digitales Amt" dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten Bayern-Portal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.

Laut Digitalministerin Gerlach ist die Digitalisierung der Verwaltung eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige seien hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit dem neuen Portal „Digitales Amt“ soll nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise gewürdigt werden. „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass sie viele Anliegen schon online erledigen können“, betonte Bürgermeister Ernst Schicketanz.

Um das Prädikat ,,Digitales Amt" zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im Bayern-Portal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift ,,Digitales Amt", ein Online-Signet für die Website. Außerdem werden sie auf der Website des Ministeriums veröffentlicht. „Wir haben zwischenzeitlich schon 62 Online-Verfahren zur Online-Erledigung zahlreicher Behördengänge“, erklärte Bürgermeister Schicketanz. „Meines Wissens ist Altenstadt an der Waldnaab die erste und bislang einzige Gemeinde im Landkreis Neustadt/WN, welche die Auszeichnung Digitales-Amt erhalten hat.“

Ausgangspunkt für die Online-Bemühungen ist übrigens das Onlinezugangsgesetz (OZG), das der Bund zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen aufgesetzt hat. Es schreibt vor, dass bis 2023 insgesamt 575 Verwaltungsservices online verfügbar sein müssen, 460 davon föderal. Damit hat die nun vom Freistaat Bayern ausgezeichnete Gemeinde Altenstadt/WN mit 60 Online-Angeboten knapp 15 Prozent der föderalen Gesetzesvorgaben erfüllt.

Info:

Digitales Amt

  • Kommunen müssen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im Bayern-Portal verlinkt haben
  • Die Kommunen erhalten ein Schild mit der Aufschrift ,,Digitales Amt" und ein Online-Signet für die Website
  • In Altenstadt/WN gibt es 62 Verfahren zur Online-Erledigung zahlreicher Behördengänge
 
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