Gut besucht war die Veranstaltung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am Donnerstagabend in „D´Wirtschaft“, in dem Forstdirektor Gerhard Hösl das Vegetationsgutachten für die Hegegemeinschaften Neustadt und Parkstein vorstellte. Alle drei Jahre wird für jede Hegegemeinschaft ein Vegetationsgutachten erstellt. Darin werden Aussagen zur Verbissbelastung der Waldverjüngung und daraus abgeleitete Empfehlungen zur Abschussplanung getroffen.
Hösl ging vor den Jägern und Jagdvorständen auf den Schutz des Grundeigentums der Waldbesitzer und auf die Wildschutzkosten im Amtsbereich Weiden ein. Er beschäftigte sich mit Rechtsgrundlagen und rechtlichen Vorschriften zur Waldverjüngung sowie mit den entsprechenden Aufgaben der Forstbehörde. Schließlich ging er detailliert auf den Leittriebverbiss bei verschiedenen Baumarten ein. „Die Verbissbelastung in den beiden Hegegemeinschaften befindet sich in einem erträglichen Rahmen“, fasste Hösl seine Ausführungen zusammen. Die bisherige Abschussempfehlung sollte deshalb mindestens beibehalten werden.
„Oberstes Ziel ist es, dass Revierinhaber und Jagdvorstand einvernehmlich Abschusspläne aufstellen, die auch dem Waldverjüngungsziel Rechnung tragen und so von der Jagdbehörde bestätigt werden können“, meinte Hösl. Der Forstdirektor empfahl unter anderem jährliche Waldbegänge der Jagdpächter und Waldbesitzer sowie weitere Verjüngungsmaßnahmen. Das Wichtigste: „Miteinander reden.“
Oberstes Ziel ist es, dass Revierinhaber und Jagdvorstand einvernehmlich Abschusspläne aufstellen, die auch dem Waldverjüngungsziel Rechnung tragen.













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