Warum er mit seinem getunten BMW im „US-Style“ nicht umherfahren dürfe, wollte er am Mittwochnachmittag bei einer Verkehrskontrolle wissen. In Deutschland gilt nun mal die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) und dauerhaft leuchtende Fahrtrichtungsanzeiger (umgangssprachlich Blinker) sind in Deutschland eben nicht zulässig, heißt es im Polizeibericht.
Das wollte der junge Mann aber nicht einsehen und fing sogar an, die Polizeibeamten über die StVZO belehren zu wollen. Gebracht hat es ihm nichts, denn mit dem nicht erlaubten Umbau der Lichtanlage war die Betriebserlaubnis seines Pkw erloschen. 50 Euro Bußgeld und ein Punkt sind die Folge. Nicht der erste Punkt auf dem Konto des unbelehrbaren Fahranfängers, der sich noch in der Probezeit befindet und nun zur Nachschulung antreten muss.













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