Amberg
04.05.2020 - 15:19 Uhr

669 Anträge bis Ende April: Im Kreis Amberg-Sulzbach mehr als jede vierte Firma in Kurzarbeit

Mit Kurzarbeit durch die Krise: Im Landkreis Amberg-Sulzbach hat seit Beginn der Coronavirus-Pandemie mehr als ein Viertel aller Unternehmen (28 Prozent) Kurzarbeit angemeldet. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit.

Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen, bevor Lokale wieder öffnen. Bild: NGG
Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen, bevor Lokale wieder öffnen.

Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach haben bis Ende April 669 der insgesamt 2357 Betriebe im Landkreis Kurzarbeitergeld beantragt. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Krise im März waren es noch 23 Firmen. Rainer Reißfelder, Geschäftsführer der NGG-Region Oberpfalz, spricht von einer "Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt".

Besonders betroffen ist das Gastgewerbe. "Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben. Es ist gut, dass die Bundesregierung ein riesiges Rettungspaket für die Unternehmen geschnürt hat. Aber für die Beschäftigten kommt die beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu spät", sagt Reißfelder. So steigt das Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) des Netto-Einkommens. Für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte sei das eine enorme Durststrecke. "Vielen wird nur der Gang zum Sozialamt oder zum Job-Center bleiben", warnt Reißfelder. Eine Mitverantwortung für die Lage trage auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Anders als etwa in der Systemgastronomie weigerten sich die Arbeitgeber bis heute, das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag aufzustocken.

Umso wichtiger sei nun, eine Perspektive für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden – "vorausgesetzt, der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste ist sichergestellt". Bei jedem Restaurant, das im Landkreis wieder öffnen wolle, müssten die Behörden kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen für die Gäste ausreichen, so die NGG. "Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt", macht Reißfelder deutlich.

Um die Beschäftigten optimal vor Infektionen zu schützen, sei eine gründliche Gefährdungsbeurteilung nötig. "Darüber hinaus braucht es ausreichend Personal, das sich neben Küche und Service darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln wirklich eingehalten werden: Kellnerinnen, die darauf achten, dass Tische und Stühle nicht zusammengeschoben werden. Und ebenso genug Köche in der Küche, damit es keinen Wartestau beim Essen und damit ein zu volles Lokal gibt. Kein Restaurant sollte hier auf Sparflamme kochen, sondern die Wiedereröffnung frühzeitig akribisch planen", so Reißfelder.

 
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