Am spektakulärsten endet eine Trunkenheitsfahrt in Kümmersbruck, die zuvor in Ensdorf begann und durch Amberg führte. Ein 35-jähriger Landkreisbewohner wollte dort am Neujahrsmorgen "eine Stadtrunde drehen", obwohl er 1,84 Promille im Blut hatte. Bis zum Ziel ging die hochalkoholisierte Tour noch gut, aber auf dem Rückweg durch Kümmersbruck kam es zum denkwürdigen Schlusspunkt.
Auf dem Dorfplatz verlor der 35-Jährige endgültig die Kontrolle über seinen Renault, kam nach rechts von der Fahrbahn ab, durchbrach einen Bauzaun und landete schließlich in einer 1,5 Meter tiefen Grube. Durch dieses unsanfte "Einparken" wurde der Wagen total demoliert; der Schaden liegt laut Polizei bei rund 7000 Euro und am Bauzaun in dreistelliger Höhe. Der Alkofahrer verletzte sich bei seinem Absturz im doppelten Wortsinn leicht an der Hand und lieferte einen weiteren Hammer bei der Unfallaufnahme: Es stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein hat, was ihm nun doppelten Ärger einbringt.
Ärger gab es auch gegen 4 Uhr vor einem Lokal am Klosterhof, wo ein Unbekannter - circa 25 Jahre alt, 1,80 Meter groß und schlank - einem 19-Jährigen mit der Faust ins Gesicht schlug und ihn dabei leicht verletzte. Das Opfer wurde ins Krankenhaus gebracht, der Täter blieb trotz sofort eingeleiteter Fahndung im Dunkeln.
Nicht mehr verschwinden konnten andere alkoholisierte Autofahrer: Zum Beispiel eine 55-jährige Ambergerin, die gegen 1.30 Uhr auf der Hockermühlstraße kontrolliert wurde und ebenfalls stattliche 1,86 Promille hatte. Sie musste zur Blutentnahme und ihren Führerschein abgeben. Letzteres gelang noch nicht bei einem 50-jährigen Amberger, den die Beamten gegen 5 Uhr am Ziegeltorplatz mit 1,14 Promille stoppten.
Auch er wird mit weiteren Maßnahmen rechnen müssen, was ebenso für einen 37-Jährigen gilt, der zur gleichen Zeit in der Marienstraße einen geparkten VW Golf rundherum verkratzte (Schaden etwa 2000 Euro). Der Mann wirkte laut Polizei verwirrt und wurde nach der Anzeigenaufnahme in seine nahegelegene Wohnung geschickt.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.