Die Stadt Amberg weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass im November eine Neuauflage erscheint. Das Nachschlagewerk wird von einem Münchener Verlag herausgegeben. Der Verwaltung ist es in diesem Zusammenhang erlaubt, dem Hersteller Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Titel und Anschriften aller Einwohner zu geben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Dies gilt nur dann, wenn der Veröffentlichung im Vorfeld nicht widersprochen wurde oder im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Widerspruchsrecht kann ohne Anmeldung über das Internet (www.amberg.de/adressbuch) geltend gemacht werden. Stichtag für den Widerspruch ist Freitag, 20. September. Alternativ dazu kann der Widerspruch schriftlich formlos bei der Stadt Amberg, Einwohneramt, Hallplatz 4, 92224 Amberg oder persönlich sowie per Formblatt vor Ort in der Bürgerinfo und beim Einwohneramt eingelegt werden. Wer einem Eintrag bereits im Rahmen der Herausgabe der letzten Adressbücher widersprochen haben sollte, braucht keinen neuen Antrag zu stellen.
Gleiches gilt für Gewerbetreibende, die ebenfalls nicht aufgeführt werden wollen. Sie sollen ihren Widerspruch an das Ordnungsamt, Postfach 2155, 92211 Amberg, richten oder direkt im Amt in der Herrnstraße 1-3, 2. Stock, Zimmer 202, vorsprechen. Ein Formblatt für die Übermittlungssperre wird zudem unter www.amberg.de/adressbuch zur Verfügung gestellt.













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