Die Pressemitteilung im Wortlaut: 30 Prozent aller in Zukunft in Amberg neu gebauten Wohnungen sollen im Sinne des sozialen Wohnungsbaus entstehen. Dieses Ansinnen hat Amberger Bunt jetzt in einem offiziellen Antrag an den Stadtrat formuliert. Die Lage auf dem Amberger Wohnungsmarkt ist angespannt – besonders, wenn es um Wohnungen für einkommensschwache Mitbürger geht. Das soll sich nach dem Willen von Amberger Bunt schnell ändern.
Die 30-Prozent-Regel soll künftig immer dann gelten, wenn die Stadt Bebauungspläne aufstellt, die sogenannten „Geschoßwohnungsbau“ beinhalten – oder, wenn städtische Flächen verkauft werden. Unter Geschoßwohnungsbau versteht man mindestens zweistöckige Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten auf mehr als einer Etage, die von mindestens einem Treppenhaus erschlossen werden. Auch wenn die Stadt für private Bauherren Planungsrecht schafft, soll nach den Vorstellungen von Amberger Bunt die 30-Prozent-Regelung gelten. Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt werden, sollen künftig städtische Tochterunternehmen einspringen. Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum ist in Amberg nach wie vor sehr hoch, das Angebot jedoch wird immer kleiner. In der Folge müssen immer mehr Menschen einen immer höheren Anteil Ihres ohnehin schon knappen Einkommens für die Miete verwenden. Das kann nicht im Sinn der kommunalen Daseinsvorsorge sein. Die Bunten wünschen sich, dass neuer erschwinglicher Wohnraum inmitten vielfältiger, lebendiger und qualitativ hochwertiger Quartiere entsteht. Zwar ist es begrüßenswert, wenn historische Gebäude aufwendig saniert werden und
neue, ansprechende und zeitgemäße Wohnungen entstehen, dabei dürfen allerdings diejenigen nicht ins Hintertreffen geraten, die mit wenig Einkommen auskommen müssen. Es ist schlicht nicht mehr hinnehmbar, dass in diesem Segment die Wohnungssuche oft viele Monate dauert.
Der Antrag im Wortlaut
An Oberbürgermeister
Michael Cerny
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Cerny,
Amberger Bunt stellt folgenden Antrag:
1. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die Geschosswohnungsbau beinhalten, wird künftig ein Anteil von 30% für den sozialen Wohnungsbau festgesetzt bzw. angestrebt.
2. Städtische Flächen werden nur mit einer Zweckbindung verkauft, in der dieser 30%-Anteil für den sozialen Wohnungsbau festgesetzt wird.
3. Auch dort, wo die Stadt für private Bauherren Planungsrecht schafft wird angestrebt, über Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag 30% der Wohnfläche mit sozialem Wohnungsbau zu überplanen.
4. Die Verwaltung überprüft in den Punkten 2 und 3, wie diese Nutzung gefördert werden kann, um interessierte Investoren zu gewinnen.
5. Wenn Privatinvestoren u.a. aus Gründen einer zu geringen Renditeerwartung nicht bereit sind zu investieren, ist Sorge dafür zu tragen, dass städtische Gesellschaften entsprechende Aufgaben übernehmen.
Begründung:
Amberger Bunt ist der Auffassung, dass die Bereitstellung von finanzierbarem Wohnraum ein zentrales Element der kommunalen Daseinsvorsorge darstellt. Die Situation auf dem Amberger Wohnungsmarkt ist nach wie vor gekennzeichnet von einer hohen Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum. Viele Menschen müssen einen immer höheren Anteil an ihrem sowieso schon knapp bemessenen Einkommen für die Miete aufbringen oder können sich das Wohnen in unserer Stadt nicht mehr leisten.
Bei diesen Maßnahmen muss darauf geachtet werden, dass vielfältige, sozial gemischte und lebendige Quartiere mit hoher Lebensqualität entwickelt werden. Wir bitten Sie um Eingangsbestätigung, um Weiterleitung an die entsprechenden Referate und um eine zügige Behandlung des Antrages.
Mit freundlichen Grüßen
Aydin Ayten, Josef Lorenz
Stadträte Amberger Bunt
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