Amberg
21.08.2018 - 16:24 Uhr

Ambergs Echo auf das Familiengeld

„Familiengeld-Krach“ herrscht zwischen München und Berlin. Jetzt will sich die bayerische Staatsregierung über den Bund hinwegsetzen. Das Jobcenter Amberg-Sulzbach hält sich inmitten des Chaos einfach an die Gesetzeslage.

Der Streit ums Familiengeld beschäftigt Bund und Land und auch die Jobcenter in der Oberpfalz. Marc Müller/dpa
Der Streit ums Familiengeld beschäftigt Bund und Land und auch die Jobcenter in der Oberpfalz.

Das verlautete aus der Pressestelle des Agenturbezirks Schwandorf, zu dem die Anlaufstelle in der Jahnstraße 4 gehört.

Bayern will seinen Familien zwei Monate vor der Wahl etwas Gutes tun und Geld an Eltern kleiner Kinder auszahlen – auch Sozialhilfeempfängern. Doch da gibt es ein Problem: Denn laut Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) muss das Familiengeld für diese angerechnet werden, so dass der Bonus ausgerechnet Familien von Hartz-IV-Empfängern verwehrt bleibt. Die CSU-Staatsregierung will trotzdem, dass die Jobcenter in Bayern das Familiengeld auszahlen.

Die Situation könnte zu noch mehr Unsicherheit führen: In Bayern existieren 83 Jobcenter der Arbeitsagentur, die unter Aufsicht des Bundessozialministeriums stehen. Dazu gehört auch diese Einrichtung für Amberg-Sulzbach.

Daneben gibt es aber noch Jobcenter in zehn „Optionskommunen“, die unter Aufsicht der Staatsregierung stehen, darunter die Städte Schweinfurt und Erlangen sowie die Kreise München, Würzburg und Ansbach. Damit steht die Möglichkeit im Raum, so die Deutsche Presseagentur, dass die „Optionskommunen“ der bayerischen Linie folgen und das Familiengeld bei Hartz-IV-Empfängern nicht anrechnen, die restlichen Jobcenter aber schon.

Maximale Verwirrung, der im Agenturbezirk mit Gelassenheit begegnet wird. Im gesamten Zuständigkeitsbereich werde nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) als Bundesgesetz entschieden, heißt es in Schwandorf. Darin sei die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Da mache der Agenturbezirk keine Ausnahme. c Angemer

 
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