Amtsrichter Markus Sand besitzt die Gabe des Zuhörens. So hat er die 20 Minuten lang dauernden Ausführungen des Angeklagten nicht unterbrochen. Dabei erfuhren die im Sitzungssaal anwesenden Leute, dass der sich der Angeklagte als Opfer einer behördlichen Attacke sah.
Schauplatz war im vergangenen Jahr ein Amberger Obdachlosenheim. Dort sprachen Polizeibeamte vor und hatten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth dabei. Der Mann sollte hinter Gitter, weil er Raten einer gegen ihn verhängten Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Schon damals kam es, wie einer der Uniformierten jetzt dem Richter erzählte, zu lautstarken Diskussionen. Der Ordnungshüter neigte seinerzeit zum Konsens. Er kontaktierte telefonisch eine Rechtspflegerin in Franken, auf deren Geheiß hin der Haftbefehl erlassen worden war. Während dieses Gesprächs entfuhr er von dem säumigen Schuldner, dass es sich bei dieser Frau um eine "Schlampe von der Justiz" handele. Diese Beleidigung teilte der Polizist später der Beamtin mit - und sie erstattete Anzeige.
Niemals Schlampe gesagt
Niemals, so empörte sich jetzt der Mann aus einem Balkanstaat, habe er das Wort "Schlampe" in den Mund genommen. In seiner Rede unterstrich er mit Nachdruck: "Ich habe von Schlamperei gesprochen." Denn bei den Bußgeld-Ratenzahlungen seien Irritationen eingetreten.
Der als Zeuge geladene Polizist konterte gelassen: "Ich kann schon zwischen Schlampe und Schlamperei unterscheiden. Und er hat Schlampe gesagt." Daraufhin folgte eine weitere von Wutausbrüchen begleitete Ansprache des 49-Jährigen. Er mutmaßte ein Komplott und ignorierte den Vorschlag des Richters hartnäckig, doch eine im Strafbefehl ausgesprochene Buße von 900 Euro zu zahlen. Schon allein wegen diverser Vorahndungen, wie Markus Sand zu bedenken gab. Denn eigentlich, so fügte er hinzu, wäre angesichts bereits verhängter Strafen nun ein Gefängnisaufenthalt notwendig.
Der Aschermittwoch in dieser Causa ist verschoben, aber nicht aufgehoben. Der Vorsitzende brach den Prozess ab und verfügte: "Der Angeklagte kann auf seinen Wunsch hin einen Anwalt kontaktieren und es wird weitere Ermittlungen geben." Dabei sollen Ohrenzeugen ausfindig gemacht werden, die 2018 die lautstarke Debatte zwischen den Ordnungshütern und dem Angeklagten im Notquartier mitbekamen.
Warum noch im Land?
Eines allerdings war merkwürdig: Der 49-Jährige hatte sich nach einer amtlich verfügten Abschiebung vor nicht allzu langer Zeit dazu entschlossen, illegal wieder nach Deutschland einzureisen. Dafür setzte es nach seiner Festnahme eine Haftstrafe. Warum er trotzdem bis heute in der Bundesrepublik ist, konnte sich keiner erklären.













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