Amberg
16.10.2019 - 16:25 Uhr

Behindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken: Stadt ahndet "Trickser"

Unberechtigter Weise abgestellte Autos auf Behindertenparkplätzen: Das gibt es vor allem im Innenstadtbereich häufig. Eine Variante davon ist zwar vermutlich nicht neu, aber zuletzt öfter zu beobachten.

421 Falschparker auf Behindertenparkplätzen hat die Stadt seit Oktober 2018 mit je 35 Euro verwarnt. Ein Behindertenausweis allein genügt nicht zum sorglosen Abstellen des Fahrzeugs; dafür braucht es einen eigenen für diese Flächen vorgeschriebenen Parkausweis mit der Kennzeichnung AG oder BL für Geh- oder Sehbehinderung. Der Fahrer des abgebildeten Autos hat übrigens diesen Nachweis korrekt hinter der Windschutzscheibe platziert und parkt somit richtig. Bild: Petra Hartl
421 Falschparker auf Behindertenparkplätzen hat die Stadt seit Oktober 2018 mit je 35 Euro verwarnt. Ein Behindertenausweis allein genügt nicht zum sorglosen Abstellen des Fahrzeugs; dafür braucht es einen eigenen für diese Flächen vorgeschriebenen Parkausweis mit der Kennzeichnung AG oder BL für Geh- oder Sehbehinderung. Der Fahrer des abgebildeten Autos hat übrigens diesen Nachweis korrekt hinter der Windschutzscheibe platziert und parkt somit richtig.

Das stellen zumindest Betroffene fest. Sie beklagen, dass auch Menschen mit einer anderen Einschränkung als einer Geh- oder Sehbehinderung Behindertenparkplätze nutzen. Das funktioniere dann so, dass sie ihren Behindertenausweis hinter die Windschutzscheibe legen und glauben oder wenigstens hoffen, sie dürften so die ausgewiesene Stellfläche belegen.

Doch falsch gedacht: Der "normale" Nachweis eines Handicaps ist kein Parkausweis für Behinderte. Den gibt es nämlich extra als solchen bei Stadt oder Landkreis zu beantragen - erhalten können ihn auch nur Leute mit Geh- oder Sehbehinderung. Das ist entsprechend mit den Kennbuchstaben AG oder BL auf den Papieren vermerkt. Nur diese Kennzeichnung auf dem "richtigen" amtlich dafür ausgestellten Dokument erlaubt das Parken auf den Behindertenparkplätzen, von denen es allein in der Altstadt und den angrenzenden Bereichen laut Stadt-Pressesprecherin Susanne Schwab 20 gibt.

Nach ihrer Auskunft ahndet die Kommunale Verkehrsüberwachung die etwas trickreiche beschriebene Vorgehensweise genauso wie jeden anderen Falschparker auf diesen Flächen. Insgesamt waren es im zurückliegenden Jahr 421 Leute, die ein Knöllchen kassierten. Immerhin 35 Euro musste jeder Verwarnte berappen.

 
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