Das stellen zumindest Betroffene fest. Sie beklagen, dass auch Menschen mit einer anderen Einschränkung als einer Geh- oder Sehbehinderung Behindertenparkplätze nutzen. Das funktioniere dann so, dass sie ihren Behindertenausweis hinter die Windschutzscheibe legen und glauben oder wenigstens hoffen, sie dürften so die ausgewiesene Stellfläche belegen.
Doch falsch gedacht: Der "normale" Nachweis eines Handicaps ist kein Parkausweis für Behinderte. Den gibt es nämlich extra als solchen bei Stadt oder Landkreis zu beantragen - erhalten können ihn auch nur Leute mit Geh- oder Sehbehinderung. Das ist entsprechend mit den Kennbuchstaben AG oder BL auf den Papieren vermerkt. Nur diese Kennzeichnung auf dem "richtigen" amtlich dafür ausgestellten Dokument erlaubt das Parken auf den Behindertenparkplätzen, von denen es allein in der Altstadt und den angrenzenden Bereichen laut Stadt-Pressesprecherin Susanne Schwab 20 gibt.
Nach ihrer Auskunft ahndet die Kommunale Verkehrsüberwachung die etwas trickreiche beschriebene Vorgehensweise genauso wie jeden anderen Falschparker auf diesen Flächen. Insgesamt waren es im zurückliegenden Jahr 421 Leute, die ein Knöllchen kassierten. Immerhin 35 Euro musste jeder Verwarnte berappen.
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