Aus diesem Grund müssen seit einigen Jahren in der Jugendarbeit tätige Menschen eben jenes erweitere Führungszeugnis regelmäßig neu vorlegen. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hatte im Jahr 2013 alle Vereine im Landkreis, die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, aufgefordert, mit dem Kreisjugendamt Vereinbarungen zur Umsetzung des Paragraphen 72a im Strafgesetzbuch VIII, der diesen Bereich der Jugendarbeit regelt, abzuschließen.
Ein Prozess, der seitdem andauert, wie die kommunale Jugendpflegerin Claudia Mai berichtet. Die Regelung des Paragrafen sieht vor, dass unter der Verantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine einschlägig vorbestrafte Person in irgendeiner Art und Weise Kinder und Jugendliche betreut oder beaufsichtigt.
Die kommunale Jugendpflegerin weist nun darauf hin, dass die erweiterten Führungszeugnisse eine Gültigkeit von nur fünf Jahren haben. Sie müssen nach Ablauf dieser Frist eigenständig erneuert und dem Vereinsvorstand vorgelegt werdenn. „Wir möchten unsere Vereine an die Wiedervorlage erinnern und ihnen weiterhin unsere Beratung und Unterstützung anbieten“, sagt Mai. Der Antrag könne mit einem vom Verein ausgestellten Vordruck kostenfrei beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. „Auch Vereine, die noch keine Vereinbarung mit dem Jugendamt haben, können dies jederzeit nachholen“, stellt die Jugendpflegerin fest.
Für Fragen steht die kommunale Jugendpflegerin Claudia Mai von der Kommunalen Jugendarbeit (KoJa) Amberg-Sulzbach telefonisch (09661/5 28 58) oder per E-Mail (info[at]koja-as[dot]de) zur Verfügung.













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