(exb) Nach der außergewöhnlich schweren Grippewelle im Winter 2017/18 "gibt es eine neue Impfempfehlung der Stiko (Ständige Impfkommission) des Robert Koch-Institutes", betont das Gesundheitsamt in einer Presseinfo: "Empfohlen wird die Impfung mit einem Vierfach-Impfstoff, der eine neue Antigenkombination enthält." Darin seien auch die Virusstämme berücksichtigt, die zuletzt am häufigsten beobachtet wurden.
Alternativ zum sogenannten "Vierfach-Totimpfstoff" könnten Kinder und Jugendliche von 2 bis 17 Jahren alternativ auch mit einem "Vierfach-Lebendimpfstoff" als Nasenspray, also ohne Spritze, geimpft werden. "Wichtig ist eine vorhergehende Beratung bei Haus-, Kinder- oder Frauenarzt." Impfschutz besteht nach etwa 10 bis 14 Tagen. In der Saison 2017/18 wurde laut der Arbeitsgemeinschaft Influenza des Robert- Koch-Instituts bei über 330 000 Menschen die "echte" Grippe diagnostiziert. "Die Zahl der tatsächlich Erkrankten dürfte jedoch weit darüber liegen, da nur die Labornachweise meldepflichtig sind", schreibt das Gesundheitsamt. Geschätzt worden seien neun Millionen influenzabedingte Arztbesuche in Deutschland. Fast ein Fünftel der gemeldeten Patienten mussten wegen der Schwere der Erkrankung in eine Klinik eingewiesen werden. Dem Gesundheitsamt Amberg wurden rund 1500 laborbestätigte Fälle gemeldet: "Bei 23 Todesfällen bestand ein direkter Zusammenhang mit einer vorher festgestellten Grippeerkrankung."
Die Schwere der nächsten Grippesaison vorhersagen können selbst Experten nicht. Dem Gesundheitsamt wurde bereits ein erster Fall gemeldet. Der Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes, Dr. Martin Pöllath, und der Leiter des Gesundheitsamtes Amberg, Dr. Roland Brey, rufen zur Grippeschutzimpfung auf. Vor allem chronisch Kranke und über 60-Jährige sollten dafür jetzt mit ihrem Arzt einen Termin vereinbaren.
Nach Rückmeldungen von Ärzten und Apotheken wird der Impfstoff verzögert ausgeliefert. Da die Grippewelle erst Ende des Jahres zu erwarten sei, seien Oktober und November für die Impfung günstig.
Personen ab 60 Jahren
Schwangere ab dem vierten Monat (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung auch früher)
Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose, angeborene oder erworbene Immunschwäche oder HIV)
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
Personen, die mit Menschen in einem Haushalt leben oder betreuen, die ein erhöhtes Infektionsrisko haben (ältere Menschen, Personen mit dialysepflichtiger Nierenfunktionsstörung)
Medizin- und Pflegepersonal
Personen, die in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr arbeiten.
Das Gesundheitsamt Amberg steht für Fragen zur Verfügung (09621/39669, gesundheitsamt[at]aberg-sulzbach[dot]de).













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