Bereits im Oktober war eine 79-jährige Autofahrerin von der kommunalen Verkehrsüberwachung „geblitzt“ worden. Ihr Vergehen bewegte sich im Verwarnungsgeld-Bereich. Am Mittwochabend, 16. Januar, erschien sie nun bei der Polizeiinspektion und bat dort um Unterstützung, da sie einen Mahnbescheid mit Androhung von Erzwingungshaft erhalten hatte. Das sei ihr unerklärlich, schließlich habe sie das Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro doch schon überwiesen. Die Verkehrsüberwachungsbehörde war am Abend auch nicht mehr zu erreichen. Wie sich jetzt herausstellte, war das Verwarnungsgeld erst nach Fristablauf bei der Behörde eingegangen. Laut Pressebericht der Polizei konnte es somit nicht verbucht werden und musste als Widerspruch bewertet werden. Deshalb erhielt die 79-Jährige einen Bußgeldbescheid, auf den sie allerdings nicht reagierte. "Jetzt wird sie wohl den Gesamtbetrag in Höhe von 63 Euro tragen müssen", schließt der Polizeibericht.
Amberg
Update 17.01.2019 - 19:08 Uhr
Frist abgelaufen: Jetzt wird Verwarnung teuer
von Markus Müller
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