Amberg
02.06.2020 - 14:30 Uhr

Hochdruckreiniger stört Feiertagsruhe

Dass der Pfingstmontag ein Feiertag ist, hat einen 43-Jährigen in Amberg nicht gestört. Mit dem Hochdruckreiniger säuberte er seine Terrasse. Die Polizei ahndete das als Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz.

Weil ein 43-Jähriger am Pfingstmontag seine Terrasse mit dem Hochdruckreiniger säuberte und damit gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz verstieß, schaute die Polizei bei ihm im Katharinenviertel vorbei. Symbolbild: Armin Weigel / dpa
Weil ein 43-Jähriger am Pfingstmontag seine Terrasse mit dem Hochdruckreiniger säuberte und damit gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz verstieß, schaute die Polizei bei ihm im Katharinenviertel vorbei.

An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten. Das besagt das bayerische Sonn- und Feiertagsgesetz. Darüber hinweggesetzt hat sich am Pfingstmontag ein 43-Jähriger im Amberger Katharinenviertel. Zur Mittagszeit säuberte er mit einem Hochdruckreiniger die Terrasse. Jemand verständigte deshalb die Polizei. Der 43-Jährige bekommt eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit.

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