An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten. Das besagt das bayerische Sonn- und Feiertagsgesetz. Darüber hinweggesetzt hat sich am Pfingstmontag ein 43-Jähriger im Amberger Katharinenviertel. Zur Mittagszeit säuberte er mit einem Hochdruckreiniger die Terrasse. Jemand verständigte deshalb die Polizei. Der 43-Jährige bekommt eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit.
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