Das Hinterlassen von Hakenkreuze ist verfassungswidrig, daher ermittelt das Fachkommissariat bei der Kriminalpolizei in Amberg in zwei Fällen: Zwischen 20. und 23. Dezember haben Unbekannte in Stadlern am Hochfels, an einer Informationssäule des Naturparks Oberpfälzer Wald, das Symbol in das Hartschaummaterial eingeritzt.
Im zweiten Fall nutzten Unbekannte den Silvester- beziehungsweise Neujahrstag in der Amberger Bismackstraße, um in der Zeit vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 15.45 Uhr, an zwei mit Reif belegten Autoheckscheiben die Symbole, vermutlich mit dem Finger, zu hinterlassen.
In beiden Fällen erhoffen sich die Ermittler Hinweise aus der Bevölkerung unter der Rufnummer 09621/890-0.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.