Amberg
26.04.2020 - 10:05 Uhr

Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen

Mitarbeiter und Anlieferer müssen ab Montag auch auf den Wertstoffhöfen Amberg-Sulzbach Schutzmasken tragen. Darauf weisen jetzt Landrat Richard Reisinger und Robert Graf, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft im Landratsamt, hin.

Landrat Richard Reisinger (rechts) und Robert Graf vom Abfallwirtschaftsamt machen es vor. Ab Montag gilt auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Amberg-Sulzbach für Mitarbeiter und Anlieferer strenge Maskenpflicht. Der Zutritt ist dann nur noch mit Schutzmasken erlaubt. Bild: Stephan Schwarzenberger/exb
Landrat Richard Reisinger (rechts) und Robert Graf vom Abfallwirtschaftsamt machen es vor. Ab Montag gilt auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Amberg-Sulzbach für Mitarbeiter und Anlieferer strenge Maskenpflicht. Der Zutritt ist dann nur noch mit Schutzmasken erlaubt.

Nicht nur beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr besteht ab heute, 27. April, bayernweit Maskenpflicht, sondern auch auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Amberg-Sulzbach. Als Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus werden von Montag an alle Mitarbeiter der Wertstoffhöfe eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Auch die Landkreisbürger dürfen die Wertstoffhöfe dann nur noch mit Schutzmasken betreten. Sie werden gebeten, die Wertstoffe wie Verpackungsmaterialien bereits zuhause vorzusortieren, um den Anliefervorgang vor Ort zügig abwickeln zu können. Dies ist nicht zuletzt wegen der bestehenden Blockabfertigung von maximal zehn Fahrzeugen dringend geboten, heißt es aus dem Landratsamt.

Die strenge Maskenpflicht in Bayern gilt für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr. Auf den Wertstoffhöfen, in den Geschäften, Bussen und Bahnen reichen dafür selbst genähte Masken aus Stoff oder auch Tücher und Schals, die Mund und Nase bedecken. Wichtig ist, dass die Masken möglichst eng anliegen und nach drei bis vier Stunden gewechselt werden. Kinder sollten während der Anlieferung auf den Wertstoffhöfen im Auto bleiben.

 
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