Amberg
24.04.2020 - 14:36 Uhr

Schulbetrieb in Amberg mit Maskenpflicht und Hygiene-Standards

Die weiterführende Schulen öffnen am 27. April für die Abschlussklassen ihre Pforten. Dem Schutz vor dem Coronavirus wird mit einer Liste an Benimm-Regeln Rechnung getragen.

Mit Maskenpflicht und Hygiene-Standards: Die Abschlussklassen tasten sich am Montag zurück in die Schule. Symbolbild: Sina Schuldt/dpa
Mit Maskenpflicht und Hygiene-Standards: Die Abschlussklassen tasten sich am Montag zurück in die Schule.

Die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen kehren am kommenden Montag, 27. April, in ihre Schulhäuser zurück. Um die Risiken sowohl für die Schüler als auch für die Lehrkräfte so gering wie möglich zu halten, ist es erforderlich, für die nächste Zeit besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Darauf weist das Schulamt der Stadt Amberg in einer Presseinformation hin.

Auf Fahrgemeinschaften verzichten

Demnach werden die Schüler dringend gebeten, auf dem Weg zur Schule und nach Hause die allgemeinen Regeln der Ausgangsbeschränkung zu beachten. Konkret bedeutet das, Gruppenbildungen zu vermeiden, keine Fahrgemeinschaften zu bilden, in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und, soweit wie möglich, zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Schule zu besuchen.

Darüber hinaus haben sich sämtliche weiterführenden Schulen Ambergs im Rahmen ihres Hausrechts für eine Maskenpflicht in den Schulgebäuden ausgesprochen oder zumindest dringend empfohlen, dass Schüler und Lehrkräfte innerhalb der Schule eine Gesichtsmaske tragen. Dies gilt insbesondere beim Betreten des Schulgeländes bis zum Klassenzimmer und sobald der Unterricht verlassen wird. Die Masken sind selbst mitzubringen.

Das Lineal nicht weiterreichen

Obligatorisch sind die bekannten Hygienemaßnahmen. Dazu gehören der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zur nächsten Person, Papiertaschentücher zu benutzen, in die Armbeuge zu niesen sowie das regelmäßige Händewaschen mit Seife und Einmalhandtüchern. Verboten ist es, Gegenstände wie Taschenrechner und Lineale gemeinsam zu verwenden.

Schülerinnen und Schüler, die Corona-ähnliche Krankheitssymptome an sich bemerken, dürfen das Schulgelände nicht betreten und müssen sofort ihren Hausarzt informieren. Die Schulverwaltung darf immer nur von einem Mädchen oder einem Jungen betreten werden. Alle anderen warten draußen und halten dabei den Mindestabstand ein. Auch die Toilette darf nur einzeln aufgesucht werden.

Stets auf dem direkten Weg

Zudem sind die Schüler angehalten, im Haus unnötige Begegnungen mit anderen Personen zu vermeiden und sich nicht länger als nötig in den öffentlichen Bereichen aufzuhalten. Das heißt, immer auf dem direkten Weg ins Klassenzimmer zu gehen und nach Unterrichtsschluss das Haus so schnell wie möglich wieder zu verlassen. Auch sollten ausschließlich die vorgesehenen Wege zum vorgegebenen Pausenhof benutzt werden.

Wichtig ist es ebenso, sich eine Brotzeit und Getränke von zu Hause mitzubringen, denn sowohl der Pausenverkauf als auch die Mensen bleiben geschlossen. Die Unterrichtsräume sind regelmäßig kräftig zu lüften, auch muss die Tür stets geöffnet bleiben. Um unnötige Begegnungen zu vermeiden, läuft der Unterricht in allen Fächern in der Regel in den Klassenzimmern. Dafür werden zum Teil neue Stundenpläne erstellt.

 
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