(jac) 400 Millionen Euro investiert der Freistaat mit dem neuen Landespflegegeld in die schnelle und unbürokratische Unterstützung von Pflegebedürftigen. In einer Pressemitteilung des Malteser-Hilfsdienstes heißt es dazu: "Noch sind die Informationen nicht bei allen Anspruchsberechtigten angekommen." Die Fachstellen für pflegende Angehörige informieren auch zum Thema Landespflegegeld und unterstützen bei Bedarf bei der Antragstellung.
Birgit Hübner vom Malteser-Hilfsdienst leitet die Fachstelle für pflegende Angehörige in Amberg, bei der verschiedene Fragen zum Thema eingegangen sind: "Es gab zum Beispiel Nachfragen, ob das Landespflegegeld auch für Bewohner in einem Pflegeheim gezahlt wird, oder ob es es in Abhängigkeit zum von der Pflegeversicherung gezahlten Pflegegeld gibt." Birgit Hübner erklärt dazu weiter: "Generell anspruchsberechtigt ist jede Person, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat und in Pflegegrad zwei oder höher eingestuft ist. Wenn beide Kriterien zutreffen, hat man Anspruch auf 1000 Euro Landespflegegeld pro Jahr. Unabhängig, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung stattfindet. Und es kann ohne Nachweis nach freier Entscheidung verwendet werden."
Als "fast schon erstaunlich kurz und übersichtlich" bezeichnet Hübner das Antragsformular, das bei den Fachstellen ebenso erhältlich ist wie bei Landratsamt, Finanzamt und vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Hübner: "Viele kommen gut damit zurecht, aber natürlich gibt es dennoch die eine oder andere Frage dazu." Ähnliches berichtet Alexandra Pirner von der Ökumenischen Sozialstation in Sulzbach-Rosenberg. Hier ist eine der beiden Fachstellen für pflegende Angehörige angesiedelt, die für den Landkreis zuständig sind: "Die Anfragen zum Landespflegegeld werden stetig mehr, sowohl telefonisch als auch persönlich bei uns in der Fachstelle. Man muss auch noch wissen, dass man eine Kopie des Personalausweises und des Pflegegrad-Bescheides mit dem Antrag einreichen muss", ergänzt Pirner.
Das kann Susanne Frey von der Caritas-Sozialstation Ensdorf bestätigen. Hier ist die zweite für den Landkreis zuständige Fachstelle angegliedert. "Wir hatten schon Anfragen von Klienten, die die Rückmeldung bekommen haben, dass ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, weil die Anlagen unvollständig sind." Daher unterstützt Frey wie auch ihre Kolleginnen die Antragstellung.
Für die Stadt Amberg
Malteser-Hilfsdienst, Birgit Hübner, Sulzbacher Straße 15 a, Amberg, Telefon 09621/49 33-50Für den Landkreis
Ökumenische Sozialstation, Hofgartenstraße 10, Sulzbach-Rosenberg, 09661/8 76 00-0
Caritas-Sozialstation, Hauptstraße 5, Ensdorf, 09624/92 22-10
Weitere Informationen zum Landespflegegeld im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de













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