Nach Angaben der Polizei besorgte er sich am 24. Mai eine neue Telefonnummer und drohte der Frau in einem erneuten Anruf. "Gegenwärtig steht ein Gewahrsam in Frage, da er wohl das einzige Mittel ist, die eindringlichen Nachstellungen zu verhindern", teilte die Polizei dazu mit. Bei dem Mann bestehe keinerlei Einsichtsfähigkeit. Die Geschädigte werde durch sein Verhalten erheblich eingeschränkt.
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