Es war noch im Fasching, am Samstag, 23. Februar. Da teilten Passanten der Polizei mit, im vierten Untergeschoss der Theatergarage hätten sich Jugendliche niedergelassen, die neben einer Kiste „Klopfer“ auch Wodka und Mischgetränke ausgepackt hätten. Eine Streifenbesatzung fuhr vorbei und belehrte "die Damen über den Unterschied zwischen einer Tiefgarage und einer Gaststätte", wie es im Pressebericht der PI vom Mittwoch heißt. Anschließend wurden sie des Platzes verwiesen. Was folgte, erklärt die Polizei so: "Da es zuletzt vermehrt in den Tiefgaragen in Amberg zu Sachbeschädigungen und Schmierereien gekommen war, ist die Toleranzschwelle des verantwortlichen Betreibers sehr niedrig und zieht bei einer derartigen Zweckentfremdung der Tiefgarage rechtliche Konsequenzen in Form eines Strafantrages wegen Hausfriedensbruchs nach sich."
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