Amberg
27.03.2020 - 18:43 Uhr

Wegen Corona: Klinikum Amberg verlangt Eigenerklärung

Seit Freitag, 27. März, müssen ambulante Patienten und Besucher, die das Klinikum St. Marien Amberg betreten, eine Eigenerklärung zur Risikoeinschätzung ausfüllen. Das ist keine Schikane, betonen die Verantwortlichen.

Wer das Klinikum St. Marien Amberg besucht, muss ab sofort eine Erklärung abgeben. Bild: Petra Hartl
Wer das Klinikum St. Marien Amberg besucht, muss ab sofort eine Erklärung abgeben.

Wie die Pressemitteilung des Klinikums St. Marien aus dem Krisenstab Coronavirus erläutert, werden bei der Eigenerklärung Symptome wie Atemnot, Husten und Fieber abgefragt. Außerdem sei anzugeben, ob Kontakte mit bestätigten Covid-Patienten bestünden und eine Tätigkeit im Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einem Altenheim ausgeübt werde. Nachgefragt werde zudem der Aufenthalt in einem Altenheim. Auch alle Handwerker und Techniker, die ins Klinikum kommen, müssen so eine Erklärung ausfüllen.

Amberg20.03.2020

„Diese Eigenerklärung ist von allen auszufüllen, egal ob Patient, Begleitperson oder Elternteil, und keinesfalls als Schikane zu verstehen“, erklärt Dr. Harald Hollnberger, Ärztlicher Direktor und Pandemiebeauftragter des Klinikums, laut der Presseinfo. „Wir wollen mögliche Risiken frühzeitig identifizieren und mit Hilfe der Fragebögen Kontaktpersonen im Falle einer Infektion nachvollziehen können." Man bitte um das Verständnis der Betroffenen. "Schließlich möchten wir die Risiken für die Patienten und Mitarbeiter des Klinikums minimieren. Bitte nehmen Sie diese Abfrage ernst. Sie helfen uns damit sehr.“

Wie aus der Mitteilung hervorgeht, haben sich zwei grundlegende Zahlen seit dem Vortag nicht verändert: Es befinden sich vier bestätigte Covid-19-Patienten sowie sieben Verdachtsfälle im Klinikum zur Behandlung.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.