(ads/mip) Der SC Weiding, das „Haus der Zukunft“ aus Burgweinting und die „Kellergangband“ aus Neumarkt haben etwas gemeinsam: Sie sind Preisträger des Inklusionspreises des Bezirks Oberpfalz des Jahres 2017. Mit diesem Preis würdigt der Bezirk Maßnahmen, Projekte und Initiativen in der Oberpfalz, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, und so deren Lebenssituation verbessern.
Auch in den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Tirschenreuth ist der Inklusionsgedanke angekommen. Bereits zum fünften Mal lobt die Stiftung Lebenshilfe Tirschenreuth in diesem Jahr einen Inklusionspreis aus. „Wir zeichnen Vereine, Organisationen oder auch Einzelpersonen aus, die in besonderer Weise die Inklusion leben und voranbringen“, erklärt Berthold Kellner, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirschenreuth.
Schon seit 2011 befasst sich die Lebenshilfe und der Landkreis Tirschenreuth mit dem Thema. Das damalige Modellprojekt „Inklusive Gemeinde“ in der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich ist heute in das „Netzwerk Inklusion“ im Landkreis Tirschenreuth übergegangen. Mit über 20 Partnern fördert das Netzwerk das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderung in Arbeit, Bildung und Freizeit. Zu diesen Partnern zählt auch die Lebenshilfe Tirschenreuth.
Motivation zur Inklusion
„Im Jahr 2009 wurde die Stiftung Lebenshilfe gegründet, um den Inklusionsgedanken weiterzutragen“, sagt Kellner. 2013 war die Lebenshilfe erstmals in der Lage, den Inklusionspreis zu vergeben. Das Preisgeld von 1000 Euro stellt die Stiftung bereit. Es wird auf maximal drei Preisträger aufgeteilt. „Natürlich möchten wir damit auch motivieren, sich Gedanken zu machen, wie man Inklusion umsetzen kann“, betont der Lebenshilfe-Geschäftsführer.
Bewerben können sich bis zum Dienstag, 31. Juli, Einzelpersonen, Gruppen, Gemeinden oder Organisationen, die sich im Landkreis Tirschenreuth in besonderer Weise mit dem Inklusionsgedanken beschäftigen und diesen durch praktische Umsetzung ausleben. Die Bewerbungen mit einem Umfang von höchstens drei DIN-A4-Seiten mit Text und Bebilderung sind zu richten an die Stiftung der Lebenshilfe-Kreisvereinigung Tirschenreuth, Waldsassener Straße 9, 95666 Mitterteich. Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.lebenshilfe-tirschenreuth.de.
Zum ersten Mal hat sich das Inklusionsbündnis der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach dazu entschieden, einen Inklusionspreis auszuschreiben. Das Inklusionsbündnis hat es sich seit seiner Gründung 2015 zur Aufgabe gemacht, die Barrierefreiheit und die Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Stadt und Land zu verbessern. Georg Dietrich, Vorsitzender des Bündnisses, bezeichnet den Inklusionspreis in der jüngsten Plenumssitzung als „Highlight für 2018 und Leuchtturmprojekt“.
Kraft und Mut
„Um die Vision einer inklusiven Gesellschaft umzusetzen, braucht es Kraft, Mut und Ressourcen. Dabei spielen Kommunen als Motor wichtiger gesellschaftlicher Entwicklungen eine entscheidende Rolle“, betont Dietrich. Wie Berthold Kellner aus Tirschenreuth sieht auch er in dem Projekt großes Potenzial: „Das Projekt dient auch zur Motivation, sich für die Inklusion in ihrer gesamten Bandbreite stark zu machen.“
Auch das Inklusionsbündnis Amberg-Sulzbach vergibt den Preis an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Kommunen, Unternehmen und Schulen, die sich im besonderen Maß um Inklusion bemühen. Darunter könnten Helden des Alltags, Kooperationen, oder Lebenswerke fallen.
Freiwilliges Engagement
Eines der Kriterien für die Auszeichnung ist, dass das Engagement bereits fest besteht. Die Kandidaten bewerben sich selbst oder können von Dritten vorgeschlagen werden. Bei jeder Bewerbung wird geprüft, ob das Engagement der Teilhabe oder der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen im Raum Amberg-Sulzbach dient, freiwillig und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist sowie einen besonderen Einsatz über längere Zeit fordert.
Eine Jury aus dem Inklusionsbeirat wählt einen oder mehrere Preisträger aus. Der oder die Gewinner erhalten ein von der Sparkasse Amberg-Sulzbach gesponsertes Preisgeld in einer Gesamt-Höhe von 3000 Euro. Bewerbungen können bis zum Montag, 31. Dezember, postalisch an das Inklusionsbündnis Amberg-Sulzbach, zu Händen des Geschäftsführers Tobias Berz, Spitalgraben 3, 92224 Amberg, oder per E-Mail an inklusion[at]amberg[dot]de gerichtet werden.
Den Inklusionspreis des Bezirks Oberpfalz wird es in diesem Jahr ebenfalls geben. Eine offizielle Ausschreibung folgt noch.
Inklusionsbündnis Amberg-Sulzbach
20 Ziele stehen auf der Agenda 202020 des Inklusionsbündnisses der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach unter dem Vorsitz von Georg Dietrich. Zur Agenda gibt es laut Dietrich mittlerweile einen Maßnahmenplan, der beispielsweise die Verantwortlichkeiten und die Vorgehensweisen regelt und den Erreichungsgrad zu den einzelnen Zielen dokumentiert, so dass sich alle Ziele in der Umsetzungsphase befinden.
Eines davon ist es, voranzutreiben, dass in den 27 Landkreiskommunen Inklusionsbeauftragte eingesetzt werden. Dietrich ist der Ansicht, dass das Inklusionsbündnis in den 27 Kommunen des Landkreises nicht viel von den gesteckten Zielen erreichen könne, wenn vor Ort kein Kümmerer, kein Ansprechpartner und keine „Gesichter“ zum Thema Inklusion zu finden sind. Die Stadt Sulzbach-Rosenberg, Birgland, Hahnbach, Gebenbach, Ensdorf, Kümmersbruck und Hirschau haben dieses Amt bereits offiziell besetzt. Die Stadt Schnaittenbach ist in der Installationsphase. Die anderen Landkreisgemeinden befänden sich auf einem sehr guten Weg.
Der Auftrag an einen Inklusionsbeauftragten ist, die Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen zu fördern, Voraussetzungen für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Handicap zu schaffen und einzufordern, Selbstbestimmung und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung umzusetzen, Inklusion als Leitgedanke zu forcieren und Stellungnahmen zu formulieren. Selbstverständlich müsse der Inklusionsbeauftragte auch über ein gewisses Fachwissen in Sachen Inklusion verfügen.
Zu den Aufgaben des Inklusionsbeauftragten zählen außerdem die Beratung von Menschen mit Behinderung, die Koordination von Veranstaltungen, die Fachberatung städtischer Dienststellen, die Umsetzung der Ziele des Bayerischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes (BayBGG), die Gebärdensprachenverordnung umzusetzen, persönliche Anliegen zu vertreten und vernetzte Strukturen aufzubauen. (ads)














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