Eine Woche später, und nichts wäre mehr gegangen. In Bayern kann jede Gemeinde der Größe bis zu 5000 Einwohnern bis 90 Tage vor der Wahl selbst darüber befinden, ob sie einen neben- oder hauptamtlichen Bürgermeister haben möchte. Der Ammerthaler Gemeinderat stimmte 95 Tage vor der Kommunalwahl am 15. März nächsten Jahres darüber ab und kehrt zum hauptamtlichen Amtsträger zurück. Bis 2008 war das so.Das Votum am Mittwochabend stellte sich noch einmal als eine Demonstration der seit 2014 in der Gemeinde herrschenden parteipolitischen Machtverhältnisse dar. UWG und BFA, die diesen Antrag eingebracht hatten, zeigten Geschlossenheit. Sie brachten ihre neun Ja-Stimmen ein und damit ihr Ansinnen problemlos durch. CSU und CWG, die nicht minder geschlossen gegen diese künftige Regelung auftraten, konnten nur vier Nein-Stimmen dagegensetzten, weil zum Zeitpunkt des Votums zwei ihrer Fraktionsmitglieder fehlten.
Dieser Tagesordnungspunkt hatte wieder einmal für drängende Enge im Sitzungssaal gesorgt, zeitweilig gab es nur noch Stehplätze. Deutlich wurde vor diesem Hintergrund, dass neben dem umstrittenen Rathausumbau Ammerthal nun noch ein zweites Wahlkampfthema haben dürfte. Einige Zuhörer gaben unmissverständlich ihre ablehnende Haltung zu dieser Entscheidung zum Ausdruck. Sie hatten in der den Gemeinderatssitzungen vorgeschalteten "Bürgerfragestunde" das Wort ergriffen.
Zuhörer angriffslustig
Angriffslustig vorgetragen, wollten Zuhörer wissen, wie der künftige Bürgermeister besoldet werde, was das mehr koste und ob damit auch Pensionsberechtigungen entstünden. Zudem mussten sich BFA und UWG, die Hausmacht der amtierenden Bürgermeisterin Alexandra Sitter (UWG), vorwerfen lassen, politische Transparenz zu predigen und angesichts derart weitreichender Entscheidungen gegenteilig zu handeln. Sitter sah sich deshalb veranlasst, einige Punkte klarzustellen. Demnach laufe ins Leere, dass ausschließlich sie Nutznießer der sich abzeichnenden Entscheidung sei. Die Rückkehr zum wahlverbeamteten Bürgermeister gelte natürlich ebenso für einen eventuellen Amtsnachfolger. Schließlich habe sie die Wahl noch nicht gewonnen.
Koller: Eine Notwendigkeit
Und weiter: Über die künftige Besoldungsstufe befinde der nächste Gemeinderat, und Pensionsansprüche (Sitter ist schon zwei Amtsperioden nebenamtliche Bürgermeisterin) entstünden nur, wenn sie nachweisen könne, bisher regelmäßig über 20 Stunden pro Woche als Bürgermeisterin gearbeitet zu haben. UWG/BFA-Sprecher Stephan Koller wies daneben den Vorwurf der Intransparenz von sich. Beide Fraktionen hätten sich jederzeit in die fraktionsinterne Diskussion einbringen können, betonte er. Doch zu ihren öffentlichen Sitzungen käme ja keiner mit abweichenden Meinungen. Die Notwendigkeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters steht für Koller jedenfalls außer Zweifel. Neben einem Brotberuf sei das Amt schlichtweg nicht zu schultern, argumentiert er und hat damit auf jeden fall den Bayerischen Gemeindetag auf seiner Seite. Der Verband klagt immer lauter, keine Bürgermeister-Kandidaten mehr zu finden und befürchtet deshalb eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung auf der untersten Ebene.
Etwas in die Bredouille einer Begründung seiner ablehnenden Haltung kam CSU-Fraktionssprecher Robert Weiß. Denn der von seiner Partei gestellte Vorgänger der Amtsinhaberin, Helmut Wolf, war bis 2008 hauptamtlicher Bürgermeister. Das sei eine völlig andere Situation gewesen, argumentierte der CSU-Sprecher. Wolf sei ein "ausgewiesener Verwaltungsexperte" gewesen und habe deshalb den Personalstand im Rathaus niedrig halten können. Die daraus resultierende Kostensituation gegenüber dem um inzwischen um 57 Prozent angewachsenen Verwaltungspersonal habe das damals gerechtfertigt.
CWG zurückhaltend
Auffällig zurück hielt sich in der Diskussion Georg Paulus (CWG). Er bezweifelte grundsätzlich die Notwendigkeit, weil seiner Auffassung nach nicht genügend Arbeit für einen hauptamtlichen Bürgermeister da ist. Schließlich werde ja auch jetzt die Gemeinde - abgesehen von politischen Differenzen - ausreichend geführt.
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