Bei den Zugangsregeln zur Bade- und Wellnesslandschaft im Sibyllenbad gibt es eine Änderung. Die 2G-plus-Regel erlaubt nun, dass Gäste mit Booster-Impfung keinen zusätzlichen Coronatest mehr vorlegen müssen. Allerdings muss diese Auffrischungs-Impfung vor mehr als 14 Tagen erfolgt sein. Weiterhin vorzulegen ist der Impfnachweis in Verbindung mit einem Ausweisdokument.
„Wir hätten nicht gedacht, dass unsere Gäste das Angebot in der Bade- und Wellnesslandschaft trotz der Tests so gut annehmen", wird Sibyllenbad-Chef Gerhard Geiger in einer Mitteilung zitiert. Allerdings schränkt er auch ein, dass sich dies hauptsächlich auf Gäste mit Tageskarten beziehe. Bei einem Eintritt für nur ein paar Stunden sei die Bade- und Wellnesslandschaft für die Besucher während 2G plus aber "bisher weniger attraktiv" gewesen. "Das könnte sich für unser ‚Frühaufsteher-‘ oder ‚Abendticket‘ mit Booster nun ändern“, so Geiger.
Bestehen bleibt die Vorgabe von maximal 25 Prozent der möglichen Gästezahl, die gleichzeitig im Bad sein darf. Das sind im Sibyllenbad 120 Gäste. Tageskarten (Badelandschaft oder mit Wellness) könnten weiterhin vorher reserviert werden. Dies ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 17 Uhr ausschließlich telefonisch möglich unter 09638/933-0.
Noch ein Hinweis: Selbsttests – auch mitgebrachte – können an einem Tisch vor der Badekasse unter Aufsicht durchführt werden. Gäste, die noch nicht geboostert sind oder deren Auffrischungs-Impfung weniger als 14 Tage zurückliegt, können zudem PCR-Testnachweise (maximal 48 Stunden alt) oder Nachweise über PoC-Antigentests (maximal 24 Stunden) vorlegen.
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