Bärnau
13.11.2018 - 10:30 Uhr

Eingriff in Planungshoheit

Mit seinen Beschlüssen geht der Bärnauer Stadtrat mitunter eigene Wege. Nicht immer gefällt das den nächsten Instanzen. „Rechtswidrig“ lautet das Urteil zum Bebauungsplan „Am Pfarrgarten“.

In der Sitzung im Juni hatte der Stadtrat die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Pfarrgarten" in Hohenthan auf den Weg gebracht. Anlass war neben einem Bauvorhaben auch die Aktualisierung der vorhandenen Situation. Denn in dem entsprechenden Bereich, der vor 25 Jahren als Wohngebiet festgelegt wurde, findet sich seit langem ein größerer Gewerbebetrieb. Mit der Umwandlung in ein Mischgebiet will die Stadt eine Anpassung an die Gegebenheiten vornehmenen. Die Erweiterung soll den Bau eines Wohnhauses ermöglichen. Der Schritt findet beim Landratsamt allerdings überhaupt keinen Gefallen. Mit einem Schreiben hat die Rechtsaufsicht die Stadt aufgefordert, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

Dagegen kann die Stadt innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg einlegen. Und eine Mehrheit im Gremium sprach sich bei der Sitzung in der vergangenen Woche dafür aus, diesen Weg zu beschreiten. Für zweiten Bürgermeister Michael Schedl war es unverständlich, dass das Landratsamt jetzt schon die Aufhebung fordere, zumal der Vorgang noch nicht abgeschlossen sei. Mehr ärgerte den zweiten Bürgermeister aber, dass hier in die Planungshoheit der Stadt eingegriffen werde. Freilich wusste Schedl auch vom Problem, dass sich ein Betrieb in einem Wohngebiet befindet. "Warum das so entstanden ist, ist heute nicht mehr nachvollziehbar!"

Rudolf Schmid (CFWG) konnte die Haltung der Rechtsaufsicht durchaus nachvollziehen, die eine Gefälligkeitsplanung bemängelte. Auffällig war für Schmid die Härte der Formulierung. "Ich habe in einem Schreiben noch nie so oft den Ausdruck rechtswidrig gelesen!" Schedl und auch Alfred Wolf (JWG) empfahlen dennoch, eine Prüfung durch das Gericht vornehmen zu lassen. "Warum klagt nicht die Privatperson", fragte Michael Wegener (SPD), der sich von dem Gang zum Gericht wenig verspricht. Roland Heldwein (CSU) stellte heraus, dass die Position des Amtes sich gegen die geplante Erweiterung richte. Mit Blick zurück wunderte sich Heldwein, dass seitens des Amtes die damalige Ansiedlung des Betriebes in einem Wohngebiet nicht beanstandet worden war.

Mit der Mehrheit stimmte der Stadtrat für die Einreichung einer Klage. Gegen diesen Schritt sprachen sich Roland Heldwein, Michael Wegener, Rudolf Schmid sowie Edgar Wettinger und Hubert Häring (beide CFWG) aus.

 
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