Angesichts der hohen und regional sogar extremen Corona-Zahlen sind in Bayern seit Mitternacht schärfere Regeln und Auflagen in Kraft. Landesweit gelten nun Ausgangsbeschränkungen wie im Frühjahr, wenn auch mit einer Vielzahl von Ausnahmen, etwa auch für Weihnachtseinkäufe oder Treffen mit einem anderen Hausstand. Der Konsum von Alkohol in Innenstädten und an anderen öffentlichen Orten ist untersagt - wobei die Kommunen die genauen Orte benennen müssen.
Schule und Unterricht:
Auch an den Schulen ändert sich einiges: Ab Klassenstufe acht wird mindestens auf einen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht umgestellt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gibt es sogar nur noch Distanzunterricht. Ausnahmen sind die letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schularten. Die Klassen eins bis sieben sowie die Förderschulen bleiben überall im Präsenzunterricht.
Ausgangsbeschränkung und Ausgangssperre
In ganz Bayern sollen Menschen ihre Häuser jetzt nur noch "bei Vorliegen triftiger Gründe" verlassen. Dazu gehören unter anderem berufliche oder dienstliche Tätigkeiten, der Einkauf, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen, Versorgung von Tieren oder Arztbesuche.
Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt zudem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Menschen dürfen ihre Wohnungen dann nur noch aus einigen wenigen triftigen Gründen verlassen - aber etwa nicht mehr für Spaziergänge oder den Besuch eines anderen Hausstandes. Über dem 200er-Wert lagen bayernweit zuletzt gut zwei Dutzend Kreise und kreisfreie Städte
Bayern im Katastrophenmodus
Wegen der hohen Corona-Zahlen ist Bayern seit Mitternacht auch wieder offiziell im Katastrophenmodus. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellte den Katastrophenfall am Dienstagabend fest und setzte damit den Kabinettsbeschluss von Sonntag um. "Ziel ist eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen", sagte er.
Kontaktbeschränkungen
Es gilt seit März generell eine Kontaktbeschränkung mit einer Verpflichtung, wenige Menschen zu treffen und dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Seit 1. Dezember dürfen sich nur noch fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. Das gilt in der Öffentlichkeit wie im Privaten. Feiern auf öffentlichen Plätzen ist generell untersagt.
Vom 23. Dezember an dürfen sich bis zu zehn Personen treffen - ohne Beschränkung der Anzahl von Haushalten oder Verwandschaftsgraden. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Weihnachts-Ausnahme gilt vorerst bis 26. Dezember. Danach sind wieder Treffen von maximal fünf Erwachsenen erlaubt - auch an Silvester.
Gastronomie und Tourismus
Speiselokale, Bars und Schankwirtschaften sind geschlossen. Wirte dürfen aber Essen liefern oder zum Mitnehmen verkaufen. Es gilt Verbot, Alkohol zu verkaufen (von 22 bis sechs Uhr) früh.
Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur noch Geschäftsreisende beherbergen. Das gilt auch an Weihnachten. Auf "nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten" soll verzichtet werden. dazu gehören auch Tagesauflüge. Veranstaltungen aller Art sind untersagt.
Unsicherheiten wegen später Veröffentlichung
Der Landtag hatte die verschärften Corona-Regeln, die das Kabinett bereits am Sonntag beschlossen hatte, am Dienstagabend gebilligt. Die amtliche Verordnung wurde aber erst am späten Abend veröffentlicht.
Die sehr späte Veröffentlichung sorgte jedenfalls in einzelnen Kommunen und damit an vielen Schulen für Unsicherheiten – mit der Folge, dass die Umstellung auf Wechsel- oder Distanzunterricht teilweise möglicherweise erst einen Tag später erfolgt. So ging es etwa aus einem Schreiben der Landeshauptstadt München hervor.
Nach Weihnachten drohen den Menschen in Bayern aber noch einmal weitere Verschärfungen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich in einer Regierungserklärung im Landtag am Dienstag offen für einen "harten Lockdown" mit Geschäftsschließungen ab Weihnachten – wenn Bund und Länder einig sind und es Hilfen für den Handel gibt. (Mit Inhalten der Nachrichtenagentur dpa)















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