Bayern
15.11.2021 - 14:21 Uhr

"K-Fall" steht für Katastrophenfall - Faktencheck

Belegt ein Video tatsächlich, dass der Ministerpräsident von Bayern in seinem Bundesland das Kriegsrecht ausrufen will? Ein Faktencheck.

Ministerpräsident Markus Söder. Bild: Sven Hoppe
Ministerpräsident Markus Söder.

Die Corona-Inzidenzen in Bayern gehören im November 2021 zu den höchsten bundesweit. Deshalb hat Ministerpräsident Markus Söder vor Kameras angekündigt, den "K-Fall" auszurufen, um "hierarchische Entscheidungen" treffen zu können. Daraus gehe hervor, dass Söder die Einführung des Kriegsrechts plane, heißt es in einem Post mit Video, der auf Facebook verbreitet wird. Belegt das Video tatsächlich, dass der Ministerpräsident von Bayern in seinem Bundesland das Kriegsrecht ausrufen will?

Bewertung:

Ministerpräsident Markus Söder bezieht sich mit seiner Formulierung auf den Katastrophenfall, wie später im Text des Postings auch vermerkt. Nichts in dem Video deutet auf Planungen für die Ausrufung eines in der Bundesrepublik Deutschland gar nicht existierenden Kriegsrechts hin. Dem am nächsten käme der sogenannte Verteidigungsfall, der aber auf Bundesebene ausgerufen würde.

Fakten:

Der Video-Ausschnitt stammt aus einer Pressekonferenz Markus Söders vom 9. November 2021. Darin beschreibt der bayerische Ministerpräsident die Entwicklung der Corona-Lage in dem Bundesland und kündigt an, dass er gegebenenfalls in den nächsten Tagen den "K-Fall" ausgerufen würde. Am Folgetag hat Söder dann mit Beginn am 11. November den Katastrophenfall ausgerufen.

Den Bezug stellt der Facebook-Post auch her, behauptet aber dennoch mit Verweis auf den Videoausschnitt, Söder wolle "seinen Wünschen mit Kriegsrecht in Bayern und damit Griff auf das Militär Nachdruck" verleihen. Die Verfasser beziehen sich auf die im Video genannten "hierarchischen Entscheidungen".

Auch im auf Facebook veröffentlichten Ausschnitt wird aber deutlich, dass es dabei um die Verlegung von Patientinnen und Patienten aus überlasteten in weniger überlastete Krankenhäuser geht. Derzeit sei "kooperatives Management gefragt", durch die Ausrufung des Katastrophenfalls will Söder seiner Aussage zufolge unter anderem solche Verlegungen anordnen können.

Kein "Kriegsrecht" in der Bundesrepublik Deutschland

Ein "Kriegsrecht" gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Dem am nächsten käme der sogenannte Verteidigungsfall. Der ist in Artikel 115a des Grundgesetzes geregelt und kann vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats ausgerufen werden, wenn "das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht".

Einen Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei etwa bei der "Bekämpfung bewaffneter Aufständischer" kann laut Grundgesetz Artikel 87 a die Bundesregierung anordnen, der Bundestag oder der Bundesrat können die Einstellung des Einsatzes verlangen. Die Landesregierungen haben keine Befugnisse.

Weitreichende Befugnisse für Behörden

Das im Facebook-Beitrag erwähnte Bayerische Katastrophenschutzgesetz gibt den zuständigen Behörden zwar weitreichende Befugnisse; und bei einem landesweiten Katastrophenfall sind die Landesregierung und die nachgeordneten Behörden zuständig. Das betrifft zum Beispiel die Räumung oder Sperrung von Katastrophengebieten und laut Artikel 9 durchaus auch die Heranziehung von Bürgern zu Arbeitsdiensten. Die Befugnisse betreffen aber ausschließlich den nichtmilitärischen Bereich. Von Impfungen ist in dem Gesetz nirgends die Rede.

Laut Artikel 35 des Grundgesetzes kann ein Bundesland die Bundeswehr zur Unterstützung im Katastrophenfall anfordern. Diese Möglichkeit beschreibt die Bayerische Landesregierung auf dieser ebenfalls auf Facebook verlinkten Seite. Dabei geht es etwa um Hilfe mit Personal und schwerem technischen Gerät wie hier beschrieben nach der Flut im Ahrtal.

Den landesweiten Katastrophenfall hat die bayerische Staatsregierung seit Pandemiebeginn bereits zweimal ausgerufen, im März und im Dezember des Jahres 2020.

Deutschland und die Welt28.01.2021
 
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