Bayern
23.08.2021 - 12:44 Uhr

Schülerausweis statt Testnachweis

Auch in den Sommerferien sind Schüler bei einer geltenden 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) von einem Testnachweis befreit.

Ab einem Corona-Inzidenzwert von 35 gilt in Bayern seit Montag, 23, August, in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) Symbolbild: Christoph Soeder/dpa
Ab einem Corona-Inzidenzwert von 35 gilt in Bayern seit Montag, 23, August, in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet)

Schüler in Bayern müssen sich bei der neuen sogenannten 3G-Regel auch in den Ferien nicht testen lassen, wenn sie in Innenbereiche von Schwimmbädern, Restaurants oder Turnhallen wollen. Seit Montag müssen Menschen ab einem Inzidenzwert von 35 in Innenbereichen nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die im Rahmen des Unterrichts regelmäßig getestet werden. Die Ausnahme für Schüler gilt auch in den Ferien, wie das Gesundheitsministerium am Montag erklärte. Zuvor hatte der Radiosender Antenne Bayern berichtet.

Kinder und Jugendliche aus Deutschland müssen für eine Befreiung von der 3G-Regel ein Dokument vorlegen, das den Schulbesuch beweist - zum Beispiel einen Schülerausweis oder ein Schülerticket. Es sei nicht erforderlich, dass die Kinder ein negatives Ergebnis vorweisen, so das Gesundheitsministerium in München. Schüler aus dem Ausland müssen eine Bestätigung der Schule vorlegen und beweisen, dass auch dort regelmäßig Tests gemacht werden. Die Sommerferien in Bayern gehen noch bis Mitte September.

Oberpfalz25.05.2022

Bericht bei Antenne Bayern zur Ausnahme bei der Testnachweispflicht

 
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