Tests sind ein wichtiger Baustein, um Corona-Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen Selbsttest macht, der dann positiv ausfällt, sollte handeln. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt Richtlinien zur Vorgehensweise bei positiven Testergebnissen vor.
Das gilt bei positivem Corona-Selbst-Test:
Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis sollte sich die Person laut Robert Koch-Institut (RKI) zu Hause in Quarantäne begeben. Ein positives Ergebnis eines Selbsttests muss noch nicht dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Es gilt: Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich vermeiden. Falls nach einem positiven Ergebnis eine Fahrt oder ein Fußweg nötig ist sollte man sich sich auf direktem Weg in die Wohnung begeben. Dabei ist auf Abstands- und Hygieneregeln zu achten.
Ein PCR-Test zur Überprüfung des Selbsttests ist nötig. Hausärztin oder Hausarzt, der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (Telefonnummer 116 117) oder das Gesundheitsamt helfen bei einer Terminvereinbarung. Für den Weg zum PCR-Test empfiehlt das Gesundheitsministerium: "Achten Sie darauf, dass Sie so kontaktarm wie möglich zur Testung gelangen." Außerhalb der eigenen Wohnung sollte eine FFP2-Maske getragen werden.
Nach einem positiven PCR-Test gilt:
Das Ergebnis des PCR-Tests kommt von der Stelle, die getestet hat, mit der Aufforderung, sich in Isolation zu begeben. Das positive Testergebnis mit Testart und Datum des Tests muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Quarantäne:
Ungeimpfte und positiv Getestete ohne Krankheitssymptome müssen mindestens 14 Tage in Quarantäne. Damit diese danach beendet werden kann, muss ein negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) vorliegen.
Vollständig geimpfte positiv Getestete mit Krankheitssymptomen: Diese Personen müssen mindestens 14 Tage in Quarantäne. Sind sie dann seit mindestens 48 Stunden symptomfrei und können einen negativen PCR-Test oder professionell durchgeführten Antigen-Schnelltest vorweisen, endet die Quarantäne.
Vollständig Geimpfte und Genesene mit nur einer Impfung: Wenn die vollständige Impfung 15 Tage oder länger zurückliegt, gilt eine Quarantänepflicht von mindestens sieben Tagen. Ein negativer PCR- Test oder ein Antigen-Schnelltest kann dann die Quarantäne beenden.
Genesene (durch PCR-Test bestätigt), die nicht geimpft sind, müssen nach den vom Bayerischen Gesundheitsministerium veröffentlichten Regeln, für mindestens 14 Tage in Quarantäne.
Das ist in der Quarantäne zu beachten:
In der Quarantänedarf das Haus oder Wohnung nicht verlassen werden. Balkon, Terrasse oder der eigenen Garten darf zeitweise alleine genutzt werden. Voraussetzung ist, dass dieser nicht mit anderen Personen (auch zu anderen Zeiten) gemeinsam genutzt wird. Besuch ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Es wird empfohlen, sich von Mitbewohnern oder Familienmitgliedern fernzuhalten – auch zu den Mahlzeiten. Kontakte zu Nachbarn, Lieferdiensten oder Briefträgern sind nicht erlaubt. Die Quarantäne kann verlassen werden für einen Test zur Beendigung der Quarantäne oder wenn das Gesundheitsamt dies anordnet.
Bayerisches Gesundheitsministerium informiert zum Thema Quarantäne















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