"Mit den ersten Schneefällen und den damit verbundenen winterlichen Straßenverhältnissen zeigt sich das unerfreuliche Phänomen der 'Autodrifter'“, schreibt Erster Polizeihauptkommissar Matthias Bachofner von der Polizeiinspektion Bayreuth-Land. "Alle Jahre wieder finden sich dann im Fichtelgebirge junge Autofahrer auf zugeschneiten Straßen und Parkplätzen ein, um ihre, nur für diesen Zweck gekauften Fahrzeuge, in Schlangenlinien und Kreisen 'driften' zu lassen." Neben den Beschwerden der Anwohner über unnötigen Lärm sei in manchen Fällen auch ein "nicht unerheblicher Flurschaden zu beklagen". Dies habe in der Regel strafrechtliche Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Folge. Sollte ein verbotswidriges „Driften“ festgestellt werden, sehe der neue Bußgeldkatalog eine Strafe von 100 Euro vor, die bei einer Vorsatztat auch massiv angehoben werden könne. Gegebenenfalls werde auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde "mit der Bitte um Prüfung der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges informiert", teilt Bachofner weiter mit. Die Polizeiinspektion Bayreuth-Land weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass zukünftig verstärkt Kontrollen mit konsequenter Ahndung durchgeführt werden.
"Mit den ersten Schneefällen und den damit verbundenen winterlichen Straßenverhältnissen zeigt sich das unerfreuliche Phänomen der 'Autodrifter'.“
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