Bayreuth
27.05.2021 - 13:43 Uhr

Landkreis Bayreuth: Knapp 600 Impflinge erhalten Angebot zur Blutabnahme

Bei der Impfung am 14. Mai in der Johannes-Kepler-Realschule in Bayreuth waren vermutlich sechs von 581 Biontech-Impfungen zu stark verdünnt. Betroffene Impflinge erhalten nun vom Landkreis eine Blutentnahme zur Antikörper-Bestimmung.

Im Landkreis Bayreuth wurden am 14. Mai möglicherweise sechs Impfungen verabreicht, wobei eine zu starke Verdünnung des Vakzins nicht ausgeschlossen werden kann. Symbolbild: Martha Asencio Rhine/dpa
Im Landkreis Bayreuth wurden am 14. Mai möglicherweise sechs Impfungen verabreicht, wobei eine zu starke Verdünnung des Vakzins nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Impfzentrum an der Johannes-Kepler-Realschule in Bayreuth könnte es am 14. Mai zu einer Normabweichung bei der Aufbereitung des Impfstoffs Comirnaty (Biontech/Pfizer) gekommen sein. Wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung berichtet, stellten die Verantwortlichen bei der täglichen Nachkontrolle vor Ort fest, dass bei sechs von insgesamt 581 Impfungen eine zu starke Verdünnung des Vakzins nicht ausgeschlossen werden könne und daher möglicherweise eine zu geringe Impfdosis verabreicht wurde.

Die Verantwortlichen hätten umgehend reagiert und die zuständigen Fachbehörden informiert. Nach Beratungen mit dem Hersteller Biontech/Pfizer, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Paul-Ehrlich-Institut und anderen Experten steht nun das weitere Vorgehen fest: Den Impflingen vom 14. Mai 2021 wird eine Blutabnahme angeboten, bei der ihre Antikörper gegen Covid-19 gemessen werden.

Die freiwillige und kostenlose Blutentnahme ist für das erste Juni-Wochenende geplant. Infolgedessen kann bestimmt werden, welche Impflinge die möglicherweise zu stark verdünnte Dosis verabreicht bekommen haben. Diese Personen würden umgehend einen neuen Impftermin erhalten. Gesundheitliche Folgen durch eine zu starke Verdünnung des Impfstoffs können ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, liege bei den betroffenen Impflingen selbst. Bei Nicht-Inanspruchnahme gilt der Impfprozess mit der am 14. Mai 2021 erfolgten Zweitimpfung formal als abgeschlossen. Im Falle einer am 14. Mai erfolgten Erstimpfung bleibt der vereinbarte Termin für die Zweitimpfung unverändert.

Oberpfalz25.05.2022
 
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