Diese Möglichkeit können die Hausbesitzer, die im Dorferneuerungsgebiet liegen, nutzen. Das beschränkt sich in der Regel auf das Altdorf in Bechtsrieth und Trebsau und nicht auf die Siedlung. Der Plan über das Dorferneuerungsgebiet liegt bei der Gemeinde auf und jeder kann hier Einsicht nehmen. Ziel der Maßnahme ist, die ländlich-dörfliche Bausubstanz ortsplanerisch mit Blick auf die Baukultur zu erhalten und zu verbessern. Förderfähige Maßnahmen für Private sind dabei Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die Gestaltung von Hofräumen oder Einzäunungen – alles mit Blick auf die Außenwirkung. Da können auch Fenster, die Außengestaltung des Anwesens und Verbesserungen im Energiebereich einbezogen werden. Die Kriterien sind ein Bauantrag, der den Leitlinien entsprechen muss. Darüber gilt es, sich mit dem Ortsplaner abzusprechen. Ganz entscheidend dabei ist, die Maßnahme vor Beginn zu beantragen. Mit der Ausführung darf nicht vor der Genehmigung begonnen werden. Die maximale Förderung liegt bei bis zu 30 Prozent und maximal 30 000 Euro. Die Antragstellung erfolgt beim Amt für ländliche Entwicklung und die beabsichtigte Maßnahme muss bis Mai 2021 abgeschlossen werden.
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