Auf der Tagesordnung des Bechtsriether Gemeinderats stand „Aufhebung der Aussetzung des Vollzugs der Vorausleistungsbescheide für die Straßenausbaubeiträge der Pirker Straße“ in Trebsau. Ein Thema mit Zündstoff. Zur Vorgeschichte: Die Gemeinde baute die Pirker Straße auf einer Länge von 750 Meter voll neu aus. Baubeginn 2017 mit Kosten von 1,23 Millionen Euro. Als umlagepflichtig ergaben sich für die 53 Anwohner an der Straße 590 000 Euro.
Aufgrund der massiven Einwände einer Bürgerinitiative wurde die Erhebung auf drei Raten umgewandelt. Die erste Rate war zur Zahlung im November/Dezember 2017 fällig. Das waren etwa 250 000 Euro. Dann kündigte die Staatsregierung die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an.
Petition eingereicht
Hierauf wurde die Gemeinde Bechtsrieth tätig und dies erläuterte der Gemeindechef in der Sitzung. Der Rat hat auf Grund der Ankündigungen aus München am 18.1.18 den Vollzug der weiteren Erhebung ausgesetzt. Im Gesetzesentwurf des Landtages vom 11.4.18 hieß es dann, dass Vorauszahlungen, die vor dem 1.1.2018 festgesetzt wurden zu erbringen sind. Mit mehreren Schreiben an die CSU-Landratsfraktion, an die Freien Wähler, an Abgeordnete und Finanzminister Albert Füracker wurde eingefordert, nicht auf das Datum des Bescheids, sondern auf das Datum der Schlussrechnung abzustellen. Am 10.9.18 habe er, so Scharl, eine Petition im Landtag eingereicht. Diesbezüglich war er danach zwei Mal vor dem Petitionsausschuss zur Erläuterung der Problematik.
Nun wurde das Ergebnis einer gegründeten Härtfallkommission publik, was für die Trebsauer vernichtend ist: „Bescheid bleibt Bescheid“. Anlieger mit einem Bescheid zu Straßenausbaubeiträgen von 2014 bis 2019 können bis zum 31.12.2019 Antrag auf Härteausgleich stellen. Kleiner Hoffnungsschimmer ist, dass die zeitliche Nähe des Bescheiddatums zum 1.1.2018 hierbei Berücksichtigung finden soll. Die Verwaltung wird alle 53 Anlieger über die Antragstellung genauestens informieren.
Aussetzung der Strabs wird aufgehoben
Wie geht es nun weiter? Nach dem Kommunalen Abgabegesetz können Straßenausbaubeiträge erlassen werden. Dieser Erlass würde aber vom Freistaat nicht erstattet. Die Gemeinde habe, so Scharl, in 2018 bereits 300 000 Euro Kredit aufgenommen, um den Ausfall der Beitragszahlungen zu kompensieren. Für weitere Kreditaufnahmen, die bei einem Erlass notwendig wären, versagt die Rechtsaufsicht die Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt. Der Erlass von Beiträgen würde einen Verstoß gegen den Einnahmebeschaffungsgrundsatz bedeuten und haftungsrechtliche Konsequenzen für den Gemeinderat nach sich ziehen.
"Dadurch bleibt uns nur folgender Beschluss", resümierte Bürgermeister Scharl. „Die am 30.1.2018 beschlossene Aussetzung der restlichen Beiträge von 340 000 Euro wird aufgehoben und als Zahlungsziel der September 2019 festgelegt. Lob bekam der Bürgermeister ausgerechnet von der Opposition (SDP). Karl-Heinz Buchberger bestätigte Scharl, dass er alles versucht und getan hat, was in seiner Macht stand. Alfred Wulfänger wehrte sich vehement gegen den Vorwurf, dass man schnell noch die Bescheide versandt habe, wo man doch schon von einer Aufhebung gewusst habe. "Dies tut weh", so Wulfänger. Wenn ihm jemand dies unterstelle, verliere er die Lust Gemeinderat zu sein. Das Votum für Scharls Beschlussvorschlag war einstimmig.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.