Deutschland und die Welt
22.11.2019 - 12:51 Uhr

Black Friday - Fragen und Antworten zu Reklamationen und zum Umtausch

Zahlreiche Händler feiern am Black Friday mit speziellen Aktionen und Sonderrabatten den Auftakt des Weihnachtsgeschäfts. Was ist bei einem eventuellen Umtausch der reduzierten Ware zu beachten?

Zahlreiche Händler feiern am Black Friday mit speziellen Aktionen und Sonderrabatten den Auftakt des Weihnachtsgeschäfts. Bild: Bodo Marks
Zahlreiche Händler feiern am Black Friday mit speziellen Aktionen und Sonderrabatten den Auftakt des Weihnachtsgeschäfts.

Während der Black Friday in seinem Herkunftsland, den USA, hauptsächlich in den Geschäften und Filialen der Einzelhändler stattfindet, werden in Deutschland die meisten Rabatte online angeboten. Manchmal verleiten die Schnäppchenpreise aber zu vorschnellen und unüberlegten Kaufentscheidungen. Was bei einem eventuellen Umtausch der reduzierten Ware zu beachten ist, erläutern ARAG-Experten.

Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Stimmt das?

Ob online oder im Kaufhaus: Am Black Friday winken tolle Schnäppchen. Oft sind die rabattierten Waren mit dem Hinweis versehen, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen seien. Das ist aber nicht ganz richtig. Der Händler muss Ware zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist – egal ob reduziert oder nicht. Wenn eine Preisreduzierung allerdings ausdrücklich mit "Ware mit kleinen Fehlern“, „2. Wahl“ oder „Fehlfarben“ begründet wird, können Sie sich später nicht auf den Fehler an der Ware berufen.

Nachbesserung ist möglich

Wer fehlerhafte Ware reklamiert, kann auch bei Gegenständen, die zu einem reduzierten Preis gekauft wurden, bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Nachbesserung verlangen. Möglich ist eine solche Nachbesserung, indem der Händler die Ware repariert beziehungsweise reparieren lässt oder die Ware neu liefert. Alternativ ist auch denkbar, dass der Verkäufer den Kaufpreis noch einmal mindert.

Kein Recht auf Umtausch

Gekauft ist gekauft. Es gibt kein generelles Rückgaberecht. Ein Händler muss einmal verkaufte, mangelfreie Ware nicht zurücknehmen. Manche tun es trotzdem. Sie kommen ihren Kunden entgegen und nehmen Ware zurück, etwa weil sie eine gute Kundenbeziehung nicht gefährden wollen.

Hier darf trotzdem umgetauscht werden

Von der Regel gibt es Ausnahmen. Wer im Online-Shop kauft, hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Es reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Bei der 14-Tages-Frist zählt übrigens jeder Tag. Sonn- und Feiertage werden mitgerechnet. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle aber der nächste Werktag. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Ausnahme. Das sind zum Beispiel schnell verderbliche Lebensmittel, extra angefertigte Waren und Musik-CDs und DVDs, bei denen die Versiegelung entfernt wurde. Es gilt darauf zu achten, dass die Ware einwandfrei ist. Sonst kann der Händler möglicherweise einen Wertersatz von Ihnen fordern, so die ARAG-Experten.

Darf man Apps umtauschen?

Zwar gilt das Widerrufsrecht grundsätzlich auch beim Kauf von "unkörperlichen" digitalen Inhalten, wie etwa Apps oder Software; der Händler kann das Widerrufsrecht aber laut Gesetz mit Zustimmung des Käufers zum Erlöschen bringen, was viele Anbieter auch tun. Manche Anbieter bieten aber eine kostenlose Stornierung innerhalb einer bestimmten Frist an. Die Einzelheiten stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine fehlerhafte App muss der Verkäufer dagegen umtauschen, denn der Käufer hat auch hier einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Wer versehentlich eine falsche App geladen hat, kann versuchsweise mit dem Kundenservice verhandeln und den Umtausch genau begründen, schlagen die ARAG-Experten vor.

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