Brand (VG Neusorg)
15.06.2018 - 14:10 Uhr

Kern des Wegenetzes

Die vom Flurbereinigungsgesetz vorgeschriebene Aufklärungsversammlung fand im Gasthaus Steinwald in Harlachberg statt. Baudirektor Georg Braunreuther vom Amt für Landliche Entwicklung referierte.

Baudirektor Georg Braunreuther vom ALE referierte bei der Aufklärungsversammlung zum Kernwegenetz 1 im Gasthaus Steinwald in Harlachberg Nold, Bertram [LD]
Baudirektor Georg Braunreuther vom ALE referierte bei der Aufklärungsversammlung zum Kernwegenetz 1 im Gasthaus Steinwald in Harlachberg

(ld) Vor einigen Jahren schon wurde das Maßnahmenpaket im ersten Verfahren für das Ländliche Kernwegenetz wurde geschnürt. Im Anschluss an eine Versammlung der Steinwald-Allianz im Landgasthof „Steinwald“ wurde nun die vom Flurbereinigungsgesetz vorgeschriebene Aufklärungsversammlung, eine Informationsversammlung für die Teilnehmer, durchgeführt. Der Erbendorfer Bürgermeister Hans Donko konnte dazu Baudirektor Georg Braunreuther, Sachgebietsleiter Land- und Dorfentwicklung des Amtes für Ländliche Entwicklung begrüßen. Groß war das Interesse der betroffenen Grundstücksbesitzer nicht.

Von 165 möglichen Besuchern war nur ein ganz kleiner Teil erschienen. Braunreuther hätte sich ein paar mehr gewünscht: „Die könnten heute alle da sein!“ Inhalt des Referats waren Informationen zum Flurbereinigungsgebiet, eine Übersicht über auszubauende Wege und die anliegenden Grundstücke. Ziele der Flurneuordnung sei die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in

der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung Landeskultur und der Landentwicklung. Die obere Flurbereinigungsbehörde kann die Flurbereinigung anordnen, wenn sie eine Flurbereinigung für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält. Fotos verdeutlichten die Notwendigkeit eines Wegeausbaus. Größere und schwerere Maschinen brauchen breite und tragfähige Wege.

Eine Fahrbahnbreite von 3,5 Metern wurde genannt, eine Kronenbreite von 5 Metern. Asphaltbauweise sei ebenso möglich wie Schotterbauweise im Wald. Bis zu 11,5 Tonnen Achslast sei Standard, geregelte Entwässerung über Wegseitengraben, verkehrsgerechte Einmündungen, ausreichende Radien und nach Bedarf Ausweichstellen. Ziel sei die Planung und der bedarfsgerechte Ausbau eines zukunftsorientierten, gemeindeübergreifenden und multifunktionalen Hauptwirtschaftswegenetzes. Dabei sollen bestehende Wegtrassen soweit möglich genutzt werden. Der Rückblick auf die Konzeptphase umfasste den Beschluss der Steinwald-Allianz zur Vergabe eines Konzeptes für ein Ländliches Kernwegenetz, den Hinweis auf Arbeitskreissitzungen und Abstimmungen in den Kommunen, die Beteiligung der Bürgermeister, des Amtes für Ländliche Entwicklung, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bayerischen Bauernverbands, Landratsämter, der BBV-Ortsobmänner, Landwirte, Jagdgenossenschaften und andere.

Es sei eine Netzgrundkarte erarbeitet und Ausbaunotwendigkeiten und -prioritäten festgelegt worden. Eine Baumaßnahmenkarte für öffentlich Feld- und Waldwege und Gemeindeverbindungsstraßen wurde erstellt. Naturschutzfachliche Stellungnahmen wurden eingeholt und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz prüfte das Konzept und nun sei man bei den Vorbereitungen zur Durchführung des Verfahrens angelangt, eben bei dieser Aufklärungsversammlung. Nach dem Flurbereinigungsgesetz sind Wege, Straßen, Gewässer zu schaffen, bodenschützende und landschaftsgestaltende Maßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe, der Verminderung des Arbeitsaufwandes und zur Erleichterung der Bewirtschaftung vorzunehmen. Der Ablauf des Flurneuordnungsverfahren wird damit beginnen, das Interesse der Beteiligten und deren Mitwirkungsbereitschaft zu erkunden.

Nächster Schritt sei der Anordnungsbeschluss, der die beteiligten Flurstücke, das Verfahrensgebiet und die Begründung enthält. Dann steht die Vorstandswahl an. Zwei Teilnehmer pro Gemeinde wären gut, meinte Braunreuther. Mit der Anordnung entstehe die Teilnehmergemeinschaft (TG). Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht unter Aufsicht des ALE Oberpfalz. Die Teilnehmer sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigte, deren Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet liegen. Träger des Flurneuordnungsverfahrens ist die TG. Sie plant die Maßnahmen zur Neugestaltung des Verfahrensgebietes und führt sie aus. Der Vorsitzende des Vorstandes vertritt die TG nach innen und außen. 5,2 Millionen Euro nannte Braunreuther als Gesamtkosten, wobei der größte Anteil, fast 4,3 Millionen, im Wegebau investiert werden.

Die Förderung ist gestaffelt nach Art und Ausbau der Maßnahmen. Bei Gemeindeverbindungsstraßen beträgt die Kostenbeteiligung der Gemeinde ab zehn Prozent. Bund und Land geben Zuschüsse von bis zu 85 Prozent, die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft gab Braunreuther mit 15 Prozent an. Diesen Anteil würden meist die Gemeinden übernehmen. Die Vorstandschaft könnte noch in diesem Jahr durchgeführt werden, als realistischen Zeitpunkt für den Bau des ersten Weges nannte der Referent das Jahr 2020, in drei bis fünf Jahren seien dann alle fertig. „Als Tiger gesprungen und als Katze gelandet!“ formulierte der Kemnather Bürgermeister Werner Nickl. „Eine große Katze!“ konterte Braunreuther, angesichts der großen Fördersumme. Die Versammlung lastet ihm die zögerliche Umsetzung natürlich nicht an. Braunreuther: „Es liegt immer auch am vorhandenen Geld und auch am Personal!“

 
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