Bei der Integrierten Rettungsleitstelle Amberg ging am Montagnachmittag ein Notruf ein. Nach Angaben der Polizei gab eine Zeugin die Mitteilung eines Bekannten weiter: Dieser habe in Bruck wohl soeben einen Schlaganfall erlitten und fahre nun selbst mit seinem Auto ins Krankenhaus. Im weiteren Verlauf teilte die Zeugin mit, dass sich der Mann nun auf einem Supermarktparkplatz an der Nittenauer Straße aufhalte. Wie es weiter im Polizeibericht heißt, traf eine Streifenbesatzung den amtsbekannten 37-Jährigen mit Wohnsitz in Bruck dort bald darauf an.
„Hinweise auf einen akuten Schlaganfall des 37-Jährigen ergaben sich bei der ersten Kontaktaufnahme nicht“, schreibt die Polizei. Der Mann sei zunächst auf dem Fahrersitz gesessen, auf dem Beifahrersitz hätten sich zahlreiche Bierflaschen befunden. Zum Zweck der Kontrolle sei er zunächst aus seinem Pkw beordert worden. Im Anschluss habe er den Beamten erklärt, dass er keinen Führerschein habe. Dann sei der 37-Jährige trotz Aufforderung der Polizei, dies zu unterlassen, einfach wieder in seinen Wagen eingestiegen.
Um ein Wegfahren zu verhindern, sei der Mann von den Polizeibeamten zunächst festgehalten worden. „Dagegen wehrte er sich vehement. Im weiteren Verlauf würgte der 37-Jährige einen Polizeibeamten so stark, dass dieser akute Atemnot verspürte“, heißt es im Bericht. Ein weiterer Polizeibeamter sei durch die Widerstandshandlungen am Knie verletzt worden.
Nach Eintreffen weiterer Streifenbesatzungen sei es schließlich gelungen, den 37-Jährigen zu fesseln. Im weiteren Verlauf habe der Mann auch kürzlichen Alkoholgenuss eingeräumt. Nach einer Blutentnahme in einem Krankenhaus sei er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Amberg wieder entlassen worden. Die beiden angegriffenen Polizeibeamten mussten laut Bericht nach dem Vorfall im Krankenhaus behandelt werden und waren nicht mehr dienstfähig. Sie konnten das Krankenhaus jedoch im Laufe des Tages wieder verlassen.
Ermittelt wird gegen den 37-Jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, eines tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis.













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