Burglengenfeld
10.01.2023 - 19:30 Uhr

Geflügelpest: Erreger hat den Landkreis Schwandorf erreicht

Einen ersten Fall vom Geflügelpest gibt es nun auch im Landkreis Schwandorf. Darüber informierte am Dienstag das Landratsamt. Es handelt sich um einen Schwan, der tot in Burglengenfeld aufgefunden wurde.

Im Stadtgebiet Burglengenfeld wurde ein mit dem Erreger infizierter toter Schwan gefunden. Symbolbild: Peter Kneffel/dpa
Im Stadtgebiet Burglengenfeld wurde ein mit dem Erreger infizierter toter Schwan gefunden.

Ein toter Schwan wurde in der vergangenen Woche im Stadtgebiet Burglengenfeld entdeckt. Bei dem Wildtier wurde der Seuchenerreger nachgewiesen. "Wichtig ist jetzt, ein Übergreifen der Geflügelpest auf Hausgeflügel zu vermeiden", betont Landratsamtspressesprecher Hans Prechtl. Dazu gibt das Veterinäramt am Landratsamt Verhaltensempfehlungen.

Damit die Geflügelpest nicht in Hausgeflügelbestände eingebracht wird, "ist es von höchster Bedeutung, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel zu vermeiden", heißt es aus dem Landratsamt. Die Geflügelpest verursache massive Krankheitserscheinungen und den Tod vieler Tiere. Schlussendlich müssten erkrankte Geflügelbestände nach dem Tierseuchenrecht komplett gekeult werden.

Das Veterinäramt listet die wichtigsten Maßnahmen auf, zu denen alle Geflügelhalter verpflichtet sind: Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Futter und Einstreu, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Erhöhte Verluste oder die Abnahme der üblichen Legeleistung oder durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Geflügelbestand müssen tierärztlich abgeklärt werden. Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter Telefon 09431/471-236. Weitere Informationen sind ebenso beim Veterinäramt zu erhalten.

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