Burglengenfeld
14.11.2023 - 11:28 Uhr

Kreditkartenbetrug nach dem Urlaub

Nachdem er im Urlaub im Ausland war, werden über die Kreditkarte eines 40-Jährigen etliche Abbuchungen getätigt. Bis der Mann aus dem Landkreis Schwandorf Anzeige erstattet, ist bereits eine Summe im vierstelligen Bereich abgebucht worden.

Über die Kreditkarte eines 40-Jährigen wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Abbuchungen vorgenommen. Jetzt ermittelt die Polizei. Symbolbild: Friso Gentsch/dpa
Über die Kreditkarte eines 40-Jährigen wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Abbuchungen vorgenommen. Jetzt ermittelt die Polizei.

Ein 40-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Schwandorf erstattete am Montag bei der Polizeiinspektion in Burglengenfeld Anzeige, da seine Kreditkarte missbräuchlich verwendet wurde. Wie die Polizei berichtet, wurden zwischen Ende September und Mitte November in nahezu 300 Fällen Abbuchungen in insgesamt vierstelliger Höhe getätigt. Der oder die Täter sind laut Polizei bisher unbekannt. Kurz vor Beginn der Abbuchungen war der Mann in einem europäischen Land im Urlaub.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang zur Vorsicht beim Einsatz von Kreditkarten und empfiehlt, Zahlungskarten niemals in Büro- sowie Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern oder Kraftfahrzeugen liegen zu lassen – weder offen, noch versteckt und auch nicht für nur kurze Zeit. Ferner solle man EC- und Kreditkarten sorgfältig wie Bargeld behandeln und sie in verschlossenen Innentaschen der Kleidung dicht am Körper tragen. Bereits vor dem Geldabheben am Automaten soll man laut Polizei außerdem sein Umfeld genau beachten und auch auf die äußere Beschaffenheit des Geldautomaten achten.

Bei der Nutzung im Internet solle man sich zunächst versichern, mit wem man es zu tun hat und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Impressum durchlesen. Anhand der Angaben könne die Existenz des Internet-Unternehmens geprüft werden. Ferner sollte der komplette Geschäftsvorgang ausgedruckt werden. "Beachten Sie bei Internet-Händlern mit Sitz im Ausland, insbesondere in Nicht-EU-Staaten, dass unser Rechtssystem möglicherweise keinen Zugriff hat", schreibt die Polizei weiter. Deshalb sollten gegebenenfalls andere Zahlungsmöglichkeiten ausgewählt werden wie Nachnahme, Lastschrift oder Überweisung.

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