Burglengenfeld
06.10.2026 - 11:44 Uhr

Polizei Burglengenfeld kontrolliert E-Scooter-Nutzer

In Burglengenfeld wurden mehrere E-Scooter-Fahrer wegen Verstößen gegen Verkehrsregeln und Manipulationen an ihren Fahrzeugen kontrolliert. Die Polizei ermittelt.

Die Polizei Burglengenfeld hat mehrere E-Scooter-Fahrer kontrolliert und einige Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Versicherungspflicht festgestellt. Symbolbild: Petra Hartl
Die Polizei Burglengenfeld hat mehrere E-Scooter-Fahrer kontrolliert und einige Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Versicherungspflicht festgestellt.

Am Freitag hat die Polizeiinspektion Burglengenfeld im Innenstadtbereich mehrere E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Vier von ihnen nutzten den Gehweg als Fahrbahn und erhielten ein Bußgeld von jeweils 15 Euro, heißt es in einer Mitteilung. Zudem wurden zwei E-Scooter sichergestellt, die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde (km/h) erheblich überschritten.

Ein 13-jähriger Schüler wurde um 13 Uhr im Naabtalpark mit einem E-Scooter erwischt, der Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen kann. Der E-Scooter gehört seinem 14-jährigen Freund. Am Abend versuchte ein 16-Jähriger aus Maxhütte-Haidhof, sich einer Kontrolle zu entziehen. Sein E-Scooter wurde im Stadtpark gefunden, der Jugendliche versteckte sich in einem Gebüsch. Auch dieses Fahrzeug war manipuliert und konnte mindestens 40 km/h erreichen.

Beide E-Scooter wurden sichergestellt und einem Gutachten unterzogen, um die genaue Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln. Wer mit einem getunten E-Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert laut Polizei hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch gegen die Halter wird ermittelt.

Am Montagnachmittag wurde eine 40-jährige E-Scooter-Fahrerin in der Regensburger Straße kontrolliert. Es ergaben sich Hinweise, dass ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert ist. Gegen sie wird wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

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