Deutschland und die Welt
22.04.2020 - 18:34 Uhr

Ist Camping erlaubt? - Leserfragen zu Corona [Teil 26]

Darf ich meinen Campingstellplatz pflegen? Ist segeln erlaubt? Etliche Leserfragen zu Corona und Freizeitgestaltung haben uns erreicht. Teil 26 der Serie.

Die Pflege des Dauercampingplatzes ist in Bayern während der Coronakrise nur erlaubt, wenn die Fahrt dorthin nicht touristisch ist. Bild: Sebastian Gollnow
Die Pflege des Dauercampingplatzes ist in Bayern während der Coronakrise nur erlaubt, wenn die Fahrt dorthin nicht touristisch ist.

Vielen Menschen wollen in der Coronakrise das schöne Wetter für Gartenarbeiten, Hobbys an der frischen Luft oder hatten eine Hochzeitsfeier geplant. Wir haben ihre Fragen beantwortet.

Darf man nun seinen Wohnwagen aus dem Winterquartier nach Hause holen?

Wohnwägen dürfen nicht aus dem Winterquartier nach Hause oder auf den Campingplatz gefahren werden. Diese Fahrten stellen keine dringende Besorgung dar, welche erledigt werden muss.

Ich besitze einen Dauercamperstellplatz. Dieser muss genauso gepflegt werden wie eine Kleingartenanlage. Darf ich dort hinfahren?

Die Pflege der Dauercamperstellplätze, um zum Beispiel Rasen zu mähen, ist ebenfalls verboten. Stellplätze zählen nicht zu den Kleingärtneranlagen und Schrebergärten.

Darf ich auf dem Dauercamperstellplatz aktuell wohnen?

Auf einem Campingplatz darf sich derzeit nur derjenige Aufhalten, der dort seinen Erstwohnsitz hat.

Info:

Aussagen zum Thema Camping korrigiert

Die Antworten zum Thema Camping, vom 24. April, wurden angepasst. Die Aussagen des Campingwirtschafts-Verbands deckten sich nicht mit jenen des Innenministeriums.

Weiß man schon, wann Campingplätze wieder geöffnet werden können?

Nein, das ist derzeit nicht bekannt. Georg Spätling rechnet mit einer Teilöffnung der Betriebe Mitte bis Ende Mai. Die Lage könne sich aber täglich ändern, so der Vorsitzende. Bei einer Öffnung müssten auch die Auflagen zu den Gemeinschaftsräumen, wie z. B. Sanitäranlagen neu geregelt werden.

Deutschland und die Welt05.05.2020

Darf ich mit meinem Freund das Boot zum See bringen, es ins Wasser lassen und segeln?

Wassersport - Schwimmen, Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-Up-Paddeln, Kitesurfen, Windsurfen (u. ä.) - ist erlaubt, teilt das Bayerische Staatsministerium mit. Nicht zugelassen ist motorisierter Wassersport, weil dabei der sportliche Aspekt der Bewegung an der frischen Luft in den Hintergrund tritt. Allerdings ist der Betrieb von Sportboothäfen, Vereinsgeländen, Trocken-/Landliegeplätzen, Bootshallen etc. laut Zweiter Bayerischer Infektionsschutzverordnung bis 3. Mai untersagt, wie der Steinberger Yachtclub aus seiner Internetseite schreibt.

Meine Tochter heiratet standesamtlich in München. Dürfen wir Eltern und ihre Schwester dabei sein?

Nein. Jedes Standesamt hat wegen der Corona-Pandemie Regeln aufgestellt, wie viele Personen bei einer Trauung anwesend sein dürfen. Das Standesamt München teilt im Internet mit, dass nur das Brautpaar und bei Bedarf ein Dolmetscher im Raum sein dürfen. "Die Teilnahme von Trauzeugen ist wegen dem Gebot, soziale Kontakte zu minimieren, nicht möglich." In Weiden ist die Anzahl der anwesenden Personen "bis auf weiteres beschränkt auf das Brautpaar sowie zwei Trauzeugen aus dem engsten Familienkreis (Eltern, Großeltern, Geschwister, erwachsene Kinder)". Beide Ämter weisen darauf hin, dass die Eheleute ihre eigenen Kugelschreiber mitbringen sollen.

Wir planen für Ende Mai eine Hochzeit mit 20 Gästen. Wie sieht es da aus?

Nach der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzverordnung sind Veranstaltungen jeglicher Art bis einschließlich 3. Mai untersagt, dazu zählen laut Bundesinnenministerium auch "Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen". Wie es ab 4. Mai weitergeht, ist noch ungewiss.

Ab wann gilt eine Veranstaltung als Großveranstaltung?

Das wird in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Für Bayern gibt es noch keine exakte Definition. Diese wird für die nächsten Tage erwartet.

 
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