Deutschland und die Welt
16.10.2020 - 05:29 Uhr

Söder: Beherbergungsverbot soll Stück für Stück auslaufen

Laut Ministerpräsident Markus Söder wird das Beherbergungsverbot auch in Bayern nach und nach auslaufen. Die Menschen müssen sich dann aber an die neuen Kontaktbeschränkungen halten.

Markus Söder geht auf Distanz zu dem bundesweit umstrittenen Beherbergungsverbot für Urlauber aus Corona-Hotspots. Bild: Stefanie Loos/AFP POOL/dpa
Markus Söder geht auf Distanz zu dem bundesweit umstrittenen Beherbergungsverbot für Urlauber aus Corona-Hotspots.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder geht nun auch auf Distanz zu dem bundesweit umstrittenen Beherbergungsverbot für Urlauber aus Corona-Hotspots. Die Einschränkungen für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Infektionszahlen seien im Kampf gegen die Seuche „in der Tat nicht das Wichtige. Das wird jetzt auch Stück für Stück auslaufen“, sagte der CSU-Chef am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. Das liege auch daran, dass Gerichte die Verbote teilweise kassieren. Söder sagte mit Blick auf Bayern: „Auch bei uns wird das so sein, dass wir das Stück für Stück auslaufen lassen“ - Voraussetzung sei aber, dass die Menschen sich an die neuen, strengeren Kontaktbeschränkungen hielten.

Am Donnerstag hatte die bayerische Regierung beschlossen, dass das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots bis auf Weiteres in Kraft bleiben soll. Es solle aber bis nach den Herbstferien regelmäßig überprüft werden. Bisher dürften Touristen aus Gegenden mit besonders hohen Corona-Zahlen nur in ein Hotel, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Deutschland und die Welt14.04.2021

Das Beherbergungsverbot war bei den Beratungen der Ministerpräsidenten im Kanzleramt am Mittwoch am umstrittensten, Länder wie Nordrhein-Westfalen und Thüringen setzen es gar nicht um. Bund und Länder fanden denn auch keine Einigung und vertagten das Thema erst einmal bis zum 8. November. Am Donnerstag kippten Gerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen die jeweiligen Verbote. Sachsen und das Saarland strichen die Regel. Dagegen lehnte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am späten Donnerstagabend einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland ab.

Oberpfalz25.05.2022
 
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