Dieterskirchen
29.06.2025 - 08:36 Uhr

Für ein Einfamilienhaus im Dieterskirchener Baugebiet gilt Befreiung vom Bebauungsplan

Der Gemeinderat Dieterskirchen billigt den Bauantrag für ein neues Einfamilienhaus im Baugebiet "Horneckfeld" - trotz Abweichungen zum Bebauungsplan.

Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Dieterskirchen war der Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Baugebiet "Horneckfeld" zu behandeln, da Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt wurden und somit das Freistellungsverfahren nicht angewandt werden kann. Wegen Befangenheit leitete Bürgermeisterin Anita Forster die Behandlung des Themas an stellvertretenden Bürgermeister Richard Brunner über. Die beantragten Befreiungen für das Bauvorhaben, dessen Zufahrt von der "Von-Perglas-Straße" erfolgt, umfasst folgende Punkte: Die maximale Höhe talseitig von 6,50 Metern wird überschritten. Geplant ist eine Böschung ab dem Graben zu errichten, der Bebauungsplan sieht vor, den Talraum von jeglicher Bebauung und baulichen Anlagen freizuhalten. Da die Zufahrt zum Grundstück etwas verlegt werden soll, steht der Oberflurhydrant genau in der Zufahrt. Er muss auf Kosten der Bauwerber umverlegt werden, was mit der Nord-Ost-Gruppe und der Dieterskirchner Feuerwehr abgesprochen werden muss. Das Hanggrundstück soll mit einer Höhe von etwa 1,50 Metern terrassenförmig aufgeschüttet werden, entgegen der Empfehlung von 0,80 Metern. Diese Veränderungen wurden vom Bauwerber in der Sitzung anhand der Baupläne erläutert. Der Gemeinderat stimmte geschlossen zu.

Als Material zum Auffüllen der Hanglage könne der Aushub des Baugebiets "Heiglfeld" verwendet werden, regte die Bürgermeisterin an. Zum Tagesordnungspunkt "Baugebiet am östlichen Ortsrand von Rottendorf" erhob die Gemeinde keine Einwände gegen das Bauleitverfahren, da es keine Auswirkungen auf das Gemeindegebiet gibt. Aus nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung gab die Bürgermeisterin bekannt: Die Erschließungsarbeiten des Baugebiets "Heiglfeld" werden an die Firma Seebauer mit einem Auftragswert von 423777 Euro vergeben. Eine gesonderte Rechnungsstellung für die Kosten der Wasserleitung ist an die Nord-Ost-Gruppe vorzunehmen. Die Sanierung der Silbermühlbrücke wird von der Firma Franz Wilhelm zum Preis von 499403 Euro ausgeführt. Die Beauftragung der Firma Style Dach durch die Bürgermeisterin in Höhe von knapp 7000 Euro für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Bach wurde genehmigt.

Gemeinderat Alexander Köppl regte an, die Pflanzung beim Lärmschutzwall am Baugebiet "Horneckfeld" besser in die Steine im Drahtgeflecht einzubinden. Er fragte nach dem Sachstand zur Renaturierung der Ascha. Wie die Bürgermeisterin erklärte, hat dazu im Thammerhaus ein runder Tisch stattgefunden, allerdings ohne die Beteiligung der Grundstückseigentümer und der Wasserkraftbetreiber. Deshalb hat sie ein Schreiben an die Verantwortlichen verfasst, in dem dies angemahnt wurde. Die Gemeinderäte, die dieses Verhalten als nicht hinnehmbar bezeichneten, da die durch die Renaturierung anfallenden Kosten von den Eigentümern und Kraftbetreibern getragen werden müssen, regten noch an, das Schreiben auch an die Abgeordneten MdL Alexander Flierl und MdL Martin Scharf zu schicken.

Die Bürgermeisterin informierte das Gremium, dass auf dem Weg zum Sportplatz ein absolutes Halteverbot aufgestellt wurde. "Der Weg ist zu eng, um vernünftig zu parken, außerdem muss der Rettungsweg freigehalten werden", begründete sie diesen Schritt. Anlass war der Einsatz des Rettungswagens infolge eines verletzten Fußballspielers, bei dem erst die parkenden Autos weggefahren werden mussten.

 
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