Mit Baumaßnahmen beschäftigte sich der Gemeinderat zum Einstieg in die öffentliche Sitzung. Das Gremium stimmte dem Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle in Bach zu und genehmigten die Abweichung von Abstandsflächenrecht. Reine Formsache war die Kenntnisnahme der neunten Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Neunburg“. Ebenso werden bei der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oberviechtach keine städtebaulichen Belange der Gemeinde beeinträchtigt, so dass keine Einwände erhoben wurden.
Mit dem Bau der Fußgängerüberquerung auf der Staatsstraße 2398 durch Dieterskirchen im Bereich von Schule/Kindergarten wurde durch die Firma Hartinger bereits begonnen. Bürgermeister Johann Graßl erläuterte die Grundzüge der Vereinbarung, die in einem Vertragsentwurf des staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach vorlagen. Darin wird der Bau einer Fußgängerüberquerung und eines Gehwegs von der Bacher Straße bis zum Birkenweg festgelegt, die Bau- und Gewährleistungsüberwachung erfolgt durch das Bauamt. Die Kosten der Baumaßnahme - mit Ausnahme von 52 Metern Gehweg und Anpassung der Straßenbeleuchtung - trägt die Straßenbauverwaltung, ebenso die Beschilderung und Markierung. Für den Winterdienst im Bereich des Fahrbahnteilers dagegen sorgt kostenfrei die Gemeinde. Der gemeindliche Kostenanteil beläuft sich auf 20 000 bis 25 000 Euro. Der Bürgermeister wurde bevollmächtigt, die Vereinbarungen zu unterzeichnen.
Ein weiterer Punkt betraf den Lärmschutz am Baugebiet "Horneckfeld." Von zwei möglichen, vom Ingenieurbüro Weiß vorgeschlagenen Varianten, stimmte das Gremium für Variante 2 (Lärmschutzwall klein mit Lärmschutzwand). Diese Alternative, die mit 68 000 Euro veranschlagt ist, hat laut den Sitzungsunterlagen einen geringeren Platzbedarf. Dadurch stehen mehr Quadratmeter Bauland zur Verfügung. Die Lärmschutzwand mit einer Höhe von zwei Metern auf dem Lärmschutzwall wird teilweise begrünt, so dass sich die Maßnahme gut in die Landschaft einbindet.
Obwohl die Gemeinde ihr Trinkwasser seit Jahren vom Zweckverband Nord-Ost-Gruppe bezieht, war die Wasserabgabensatzung der Gemeinde von 1998 bisher noch nicht aufgehoben. Nun brachten die Gemeinderäte die Aufhebungssatzung auf den Weg. Auch die Beitrags- und Gebührensatzung dazu hat sich erledigt. Eine weitere Satzungsänderung, die im Bericht zur überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlen wurde, betraf die Mitteilung von Erkrankungen von Kindern. Die Verpflichtung, „unter Angabe des Krankheitsgrundes“ die Erkrankung mitzuteilen, muss aus datenschutzrechtlichen Gründen künftig wegfallen. Bei einer ansteckenden Krankheit soll die Gesundung durch die Bescheinigung des Arztes nachgewiesen werden, der Passus "durch das Gesundheitsamt" entfällt.
Der Prüfbericht 2013 bis 2016 ergab noch Prüfungsfeststellungen zum Bestattungswesen (Neukalkulation der Grabgebühren mit Anpassung der Friedhofsgebührensatzung), zur Brückenüberwachung (im Haushalt 2019 werden Mittel für Brückenhauptprüfungen eingeplant), zum Büchergeld (die neuen Schulbücher werden noch bis zum Jahresende bestellt), zum Sonderplan Unwetter (wird aktualisiert) und zum Ausbau der Gemeindestraßen Weichelau–Dieterskirchen und Dieterskirchen–Prackendorf. Im Rahmen der Entwässerungssatzung werden die Anschlussnehmer im nächsten Amtsblatt über den Rechtsstand informiert, dass alle zehn Jahre die Kanalanschlüsse auf baulichen Zustand und Dichtigkeit von einer Fachfirma überprüft werden müssen.
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