Ebersbach bei Vilseck
29.12.2019 - 13:52 Uhr

Vom Biber angenagter Baum gefährdet in Ebersbach Gebäude

Der Biber sorgt an vielen Gewässern im Gebiet der Stadt immer wieder für Probleme, darauf hat Bürgermeister Hans-Martin Schertl schon öfters hingewiesen. Die für den Ebersbach beantragten Abschussgenehmigung verweigerte das Landratsamt.

Erst haben die Biber einige Sträucher im Umfeld des Quellweihers abgenagt, dann ging es an die stattliche 30 Meter hohe Pappel, die beim Umstürzen erhebliche Schäden an den umliegenden Gebäuden verursachen würde. Bild: Stefanie Gradl
Erst haben die Biber einige Sträucher im Umfeld des Quellweihers abgenagt, dann ging es an die stattliche 30 Meter hohe Pappel, die beim Umstürzen erhebliche Schäden an den umliegenden Gebäuden verursachen würde.

Eine sehr problematische Situation scheint sich nun am sogenannten Quellweiher in der Ortsmitte von Ebersbach anzubahnen. Direkt am Ufer des kleinen Weihers neben der Wohnbebauung hat der Biber eine 30 Meter hohe Pappel bearbeitet. Bei einem starken Sturm besteht durchaus die Gefahr, dass dieser Baum umstürzt. Dann könnten ein angrenzendes Wohnhaus auf der einen Seite oder Garagen gegenüber erheblich beschädigt werden. Da der Baum beim Fallen zudem die oberirdisch verlaufende Stromleitung kappen würde, stünden im angrenzenden Bauernhof nicht nur die Melkmaschinen still. Besorgte Anwohner wandten sich an den Bürgermeister. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Biberbeauftragten Werner Baumann wird nun vorerst ein Drahtgeflecht um die Pappel gelegt, um weiteren Aktivitäten des Bibers an diesem Baum zu unterbinden. Unumgänglich ist es, die Pappel mit Spezialgerät stückweise abzutragen, um das Gefahrenpotenzial eines ungesicherten Umstürzens auszuschließen. Außerdem müssen die Biber schleunigst vom Quellweiher entfernt werden, damit sie nicht weitere große Bäume annagen. Für die Betroffenen stellt sich nun die Frage, wer die Kosten für das Entfernen der Pappel übernimmt. Bürgermeister und Anwohner erwarten nun, dass das Landratsamt einer raschen Entfernung der Nager zustimmt und es die Kosten für das Abtragen des Baumes mit Spezialgerät aus seinem Biberfonds übernimmt.

 
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