Auch im Ebnather Gemeinderat stand das Thema Windkraft auf der Tagesordnung. Denn auch auf Ebnather Gemeindegebiet hat der Planungsverband Oberpfalz Nord Flächen ausgewiesen, die für Windkraft in Frage kommen sollen. Ebnath hatte laut Mitteilung im Jahr 2022 keine eigenen Flächen gemeldet. Aber auch an Ebnath gehe die aktuelle Bundesgesetzgebung nicht vorbei: So ist die Vorgabe, dass in ganz Bayern bis Ende 2027 zumindest 1,1 Prozent und bis Ende 2032 sogar 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen sein müssen. Werden diese Flächenziele nicht erreicht, entfällt auch die Zulässigkeit landesinterner Mindestabstandsregelungen und die Windkraft wäre wieder überall im Außenbereich privilegiert. Das würde bedeuten, dass Abstände von Windkraftanlagen zu Wohngebieten nur noch so groß sein müssten, dass die einschlägigen Lärmgesetze eingehalten werden.
Nachdem im freiwilligen Verfahren nicht ausreichend Flächen in Bayern und auch im Planungsverband Oberpfalz Nord gemeldet worden sind, wies der Planungsverband nun zusätzliche Flächen aus. Dieser sah für Ebnath im Planungsgebiet „TIR05“ nördlich von Schwarzenreuth eine Fläche von circa 75 Hektar vor. Auch die Gemeinde Neusorg wäre von dieser Fläche betroffen. Der Neusorger Gemeinderat hatte sich wenige Tage vor der Ebnather Sitzung dazu entschieden, dieses Gebiet auf Neusorger Grund zumindest deutlich zu verkleinern.
Auch in Ebnath war sich der Gemeinderat laut Mitteilung einig, dass 75 Hektar für die Größe des Ortes deutlich zu groß sei. Dies würde etwa 6,8 Prozent der Gemeindefläche entsprechen. Die Vorrangfläche solle auf circa 20 Hektar verkleinert werden – etwa 1,8 Prozent der Gesamtfläche Ebnaths. "Wir wären sonst überbelastet", sagt Bürgermeister Wolfgang Söllner im Gespräch mit Oberpfalz-Medien. Durch die Verkleinerung wolle man zudem erreichen, dass zu jeglicher Wohnbebauung mindestens 1000 Meter Abstand eingehalten werden; das wäre ohne verkleinerte Fläche nicht sichergestellt gewesen, hieß es in der Sitzung.
Um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen und um zu verhindern, dass beim Nicht-Erreichen der bayerischen Ziele viele Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert würden, ohne dann noch Einfluss auf deren Standorte zu haben, entschied sich der Ebnather Gemeinderat für folgende Stellungnahme: Der Ebnather Flächenanteil des Gebietes „TIR 05“ soll von 75,07 Hektar auf 19,85 Hektar verkleinert werden. Zudem soll im weiteren Verfahren darauf hingewirkt werden, dass der Neusorger Flächenanteil des Gebietes „TIR 05“ interkommunal so angepasst wird, dass eine sinnvolle zusammenhängende Fläche entsteht.
Der Gemeinderat Ebnath verweise in Bezug auf die Fläche „TIR 05“ außerdem auf den Energieatlas der Bayerischen Staatsregierung: Hier würden große Teile des oben genannten Gebietes als „in der Regel nicht geeignet“ für Windkraft klassifiziert. Begründet werde dies mit dem hohen Schutzgut des Landschaftsbildes, vorhandenen Moorböden und auch dem militärischen Interessenbereich. Der Gemeinderat sprach sich zudem gegen weitere Vorranggebiete im Gemeindegebiet Ebnath aus.
"Windkraft ist kein einfaches Thema", weiß und sagt Söllner im Gespräch mit Oberpfalz-Medien. Aber: "Wir wollten uns nicht sperren", betont der Ebnather Bürgermeister weiter. Mit den knapp 20 Hektar komme die Gemeinde auf 1,8 Prozent der geforderten Fläche. Ein Kompromiss aller Gemeinden sei nötig.
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