Doppelte Kosten bei vorsätzlicher Alarmierung oder Fehlalarm: "Das muss weh tun, sonst wirkt das leider nicht", stellte Bernhard Schmidt (FW), Kommandant der Feuerwehr Erbendorf, in der vergangenen Stadtratssitzung fest. In der war die Satzung für den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehren verhandelt worden. Immer wieder komme es zu Fehlalarmen durch defekte oder nicht ordnungsgemäß installierte Feuermelder, erläuterte Schmidt auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien. Obwohl kein Notfall vorliegt, müsste dann angerückt werden. Mit den verdoppelten Kosten bei diesen Fehlalarmierungen wolle man Anreize setzen, die Melder und Geräte in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Grundlage für den Ersatz der Kosten bei Einsätzen der Feuerwehren für die Stadt Erbendorf ist das Bayerische Feuerwehrgesetz. Ausgenommen der Tätigkeiten, die "unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen", wie es im Gesetzestext lautet, kann ein Kostenersatz verlangt werden; dies gilt auch für Hilfeleistungen außerhalb der gesetzlichen Pflichtaufgaben, wie etwa die Bereitstellung von Gerätschaften. Die Kosten setzen sich aus Personalkosten – der Stundensatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleister liegt mit neuer Satzung bei 28 Euro – sowie Strecken- und Ausrückestundenkosten der jeweilig eingesetzten Fahrzeuge zusammen. Für bestimmte Leistungen gibt es auch Pauschalen.
Kalkulationsgrundlagen unklar
In einigen Bereichen würden aber mit neuer Satzung unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, so die Meinung der Freie-Wähler-Fraktion. Im Vorfeld der Sitzung hatten sie sich schriftlich an die Stadtverwaltung gewandt, um Näheres zu den Kalkulationsgrundlagen, etwa der Stunden- und Kilometerkosten der einzelnen Fahrzeuge, zu erhalten. Doch wie auch in anderen Belangen, wie Schmidt im Gespräch mit Oberpfalz-Medien anmerkte, habe man keine weiteren Erklärungen der Stadt dazu erhalten. Bürgermeister Johannes Reger (CSU) teilte mit, die Sätze seien ordnungsgemäß aus den zur Verfügung stehenden Daten ermittelt worden.
"Das Fahrzeug in Siegritz ist zwar das neueste, die hohen Einsatzkosten sind aber aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar", konkretisierte Schmidt (FW). Für das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-L) in Siegritz, das erst im Oktober in Dienst gestellt worden war, werden mit neuer Satzung knapp 850 Euro pro Einsatzstunde veranschlagt, für ein TSF der Feuerwehr Grötschenreuth 184 Euro, für das Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr Wildenreuth gut 390 Euro. Schmidt äußerte Bedenken, ob die Kosten so rechtlich haltbar sind, möglicherweise würden sich hier Angriffspunkte für die Versicherungen ergeben. Die Gesamtkosten würden deutlich über denen mit vorheriger Satzung liegen. Die neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz gemeindlicher Feuerwehren trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und wurde mit zwei Gegenstimmen der Grünen-Fraktion im Stadtrat beschlossen. David Runschke (B90/Grüne) verwies ebenfalls auf die fehlenden Kalkulationsgrundlagen zu den ermittelten Sätzen, damit könne er nicht zustimmen.
Sanierung Kirche Wildenreuth
Für verschiedene Instandsetzungsmaßnahmen an der Simultankirche St. Jakobus zu Wildenreuth gibt die Stadt Erbendorf einen Zuschuss von zehn Prozent der Kosten. Es sollen Teile des Sockels und des Kirchturmes saniert und die Kirchturmuhr überholt werden, wie Bürgermeister Reger informierte. Die Gesamtkosten schätzt das beteiligte Architekturbüro auf 226.500 Euro. Der Stadtrat bewilligte den Zuschuss einstimmig.



















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