Erbendorf
28.04.2021 - 15:05 Uhr

Ein gelungener Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz

Anfragen aus Krummennaab und der Gemeinde Kastl, zudem eine aus dem Staatlichen Bauamt: Das Pensum, das in der Sitzung abzuarbeiten war, verlangte den Erbendorfer Stadträten einiges ab. In allen Fällen ergingen die Beschlüsse einstimmig.

Ein Geh- und Radweg entlang der B 22 zwischen Schadenreuth und Straßenschacht ist geplant. Bild: njn
Ein Geh- und Radweg entlang der B 22 zwischen Schadenreuth und Straßenschacht ist geplant.

Die Manteler Wimo GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich der Gemeinde Krummennaab. Laut Angaben von Bürgermeister Johannes Reger wird die Nachbargemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Naabacker-Erweiterung" aufstellen lassen. Nach weiteren Angaben seitens der Gemeinde Krummennaab wird dazu auch ein entsprechender Grünordnungsplan in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik" im sogenannten Parallelverfahren, ließ Bürgermeister Reger an anderer Stelle seiner Erläuterungen anklingen.

Das Planungsgebiet hat eine Gesamtgröße von rund 2,4 Hektar, 1,87 Hektar sind Anlagengelände und 0,53 Hektar Ausgleichs- beziehungsweise Erschließungsfläche. Betroffen davon ist die Flurnummer 100 der Gemarkung Trautenberg. Das Areal liegt südwestlich von Pleisdorf beziehungsweise nördlich der Bahnlinie Weiden-Hof südöstlich von Krummennaab. Die maximale Höhe der Module bezifferte der Bürgermeister auf drei Meter. Zudem ließ Reger anklingen, dass das dafür vorgesehene Planungsgebiet circa 350 Meter von der bereits bestehenden Freiflächenanlage "Naabacker" entfernt liegt. Belange der Stadt Erbendorf würden durch die Bauleitplanung nicht berührt. "Einwendungen werden nicht erhoben", kommentierte Bürgermeister Reger die Beschlussvorlage. Das anschließende Votum der Stadträte erging einstimmig.

Ok für Wohngebiet in Kastl

Unter dem Stichwort "Beteiligung zur erneuten Auslegung" liegt aus Kastl aktuell die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes "Lettenwiese Erweiterung II" mit Einbeziehung von Außenbereichsflächen vor. Bürgermeister Reger informierte die Stadträte über ein entsprechendes Schreiben an die Stadt Erbendorf mit dem Ziel, die Träger öffentlicher Belange in das Verfahren mit einzubeziehen. Laut Informationen aus Kastl soll - "um dem Bedarf an Bauflächen gerecht zu werden" - im Südosten von Kastl ein Baugebiet als "Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen werden. Die Größe des Areals bezifferte Bürgermeister Reger auf 2,97 Hektar. Es grenzt unmittelbar an die vorhandene Wohnbebauung an. Entstehen sollen 29 Bauparzellen mit Flächen von jeweils etwa 770 bis 860 Quadratmeter Grundstücksfläche. Nach Angaben der Gemeinde Kastl lassen die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen eine moderne Bauweise in allen Stilrichtungen zu. Dazu sagte Reger: "Belange der Stadt Erbendorf werden durch die Bauleitplanung der Gemeinde Kastl nicht berührt." Einwendungen wurden auch hier nicht erhoben. Der Beschluss erging einstimmig.

Geh- und Radweg an Bundesstraße

Die Tagesordnung des Erbendorfer Stadtrates beinhaltete auch die geplante Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der B 22 zwischen Schadenreuth und Straßenschacht. Zur Sache "Abschluss einer Vereinbarung über die Errichtung und Unterhalt" äußerte sich Bürgermeister Reger wie folgt: Die Gesamtmaßnahme des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach gliedert sich in zwei Teile: Der erste umfasst einen kombinierten Geh- und Radweg von Kilometer 0+000 bis 0+660 und 1+150 bis 1+480. Geplant - so der Vorsitzende - sei hier eine Fahrbahnbreite von 2,50 Meter.

Vom zweiten Teil der Baumaßnahme betroffen ist ein öffentlicher Feld- und Waldweg. Dessen Eigentümer sei laut Reger die Stadt Erbendorf. Berührt werden die Kilometerabschnitte 0+660 bis 1+150 und 1+480 bis 1+790, bei einer künftigen Fahrbahnbreite von 3 Metern. "Die Baukosten, einschließlich Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen, werden von der Straßenbauverwaltung getragen", informierte der Bürgermeister.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Erbendorf soll eine Vereinbarung zum neuen Radweg geschlossen werden, war an anderer Stelle zu erfahren. Mit Blick auf den Vertragsinhalt betonte Reger zusammenfassend: "Er regelt, dass mit Verkehrsfreigabe die Unterhaltslast (nebst Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst für die gesamte Strecke) von der Stadt Erbendorf übernommen wird." Spätere, eventuelle Erneuerungen von Teil zwei (im Eigentum der Stadt Erbendorf) würden durch diese Vereinbarung jedoch nicht formuliert. Diese Punkte müsse man, so Reger, gegebenenfalls mit der Straßenbauverwaltung gesondert abstimmen beziehungsweise vereinbaren. In diesem Zusammenhang erinnerte der Rathauschef an den bereits geschlossenen Vertrag für den Radweg beziehungsweise für den Abschnitt Abzweigung Tiefenbach bis Schadenreuth. "Es handelt sich hier um einen komplizierten Sachverhalt", kommentierte Reger die künftige Abmachung. "Der Radweg fügt sich gut in das bereits bestehende Radwegenetz ein", fuhr das Stadtoberhaupt fort. "Ein guter Lückenschluss, für den wir uns beim Staatlichen Bauamt bedanken möchten."

Der vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach vorgelegten Vereinbarung zur Übernahme der Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht (einschließlich Winterdienst) wurde - ohne Wortmeldungen - einstimmig das Votum erteilt.

OnetzPlus
Erbendorf25.04.2021

"Der Radweg fügt sich gut in das bereits bestehende Radwegenetz ein."

Bürgermeister Johannes Reger

 
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