Bei einem Schützenverein ist oberste Priorität die Sicherheit am Schießstand. Damit diese Sicherheit auch gewährleistet werden kann, schreibt der Gesetzgeber vor, bei jedem Schießen – sei es Training oder Wettkampf – mindestens eine verantwortliche Aufsichtsperson mit der entsprechenden Qualifikation zu stellen. Ohne Standaufsicht darf ein regelkonformes Schießen nicht stattfinden.
So fanden sich vor Kurzem insgesamt 20 Teilnehmer im Schützenhaus der SG Neumühle 1925 im Schützengau Amberg ein, um am Lehrgang zur qualifizierten Aufsichtsperson des Oberpfälzer Schützenbundes teilzunehmen. Unter ihnen waren auch drei Mitglieder des Schützenvereins "Einigkeit 1862 Erbendorf-Naabberg", wie der Verein mitteilt. Denise Pregler, Margit Meier und Alexander Nowak lernten in der siebenstündigen Schulung unter anderem nicht nur den sicheren Umgang mit Schusswaffen, sondern auch einiges über das Waffenrecht, die Aufbewahrung und den richtigen Transport der Waffen. Des Weiteren wurden den Kursteilnehmern die wichtigsten Regelwerke eines Sportschützen beigebracht, und sie erhielten einen interessanten Einblick in die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes. Mit einer Vielzahl praktischer Beispiele endete der Kurs zur qualifizierten Aufsichtsperson. Alle drei Erbendorfer Teilnehmer legten mit Erfolg die Prüfung ab und dürfen ab sofort die bisherigen Standaufsichten tatkräftig unterstützen.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.