Eine neue Verordnung über die Straßenreinigung und die Sicherung der Gehbahnen im Winter hat der Stadtrat einstimmig beschlossen. Notwendig wurde dies wegen Rechtsänderungen. Die Stadt hat zuletzt mit Verordnung vom 15. März 2006 die Straßenreinigung und die Sicherung der Gehbahnen im Winter auf die Anlieger übertragen. „Zwischenzeitlich gab es verschiedene Gerichtsurteile, die die Änderung einiger Details notwendig machen“, erklärte Bürgermeister Johannes Reger. „Zudem wird der Neuerlass der Verordnung vom Bayerischen Gemeindetag dringend empfohlen, um die Übertragung des Winterdienstes auf Anlieger von selbstständigen Geh- und Radwegen weiterhin rechtssicher zu ermöglichen.“
Wie Verwaltungsrat Hubert Wojtenek in der Sitzung ausführte, musste bei der Festlegung der Reinigungsflächen im Straßenreinigungsverzeichnis neben den zwei bestehenden Gruppen eine neue eingeführt werden: „Denn bei stark befahrenen Straßen kann die Reinigung der Straßenränder nicht mehr verlangt werden.“ In der Gruppe B wurde die Breite des zu reinigenden Straßenrandes von 1 Meter auf 0,5 Meter zurückgenommen. „Ebenso dürfen feste Reinigungsintervalle, die bisher mit jedem Samstag festgeschrieben waren, nicht mehr festgesetzt werden“, sagte der Verwaltungsrat. „Stattdessen ist die Reinigung nach Bedarf durchzuführen. Bürgermeister Johannes Reger wies darauf hin, dass der genaue Wortlaut der Verordnung unter www.erbendorf.de einsehbar ist.













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