Erbendorf
20.02.2019 - 13:27 Uhr

Neuer Schwung in alten Mauern

Die Vorarbeiten zum Umbau des Linkel-Anwesens in der Asylstraße zur Tagespflegestätte beginnen bald. Dem Stadtrat lag eine "Beseitigungsanzeige" für das Nebengebäude vor.

Bereits am Morgen nach der Stadtratssitzung wurde damit begonnen, dass Dach des Nebengebäudes abzutragen. An dessen Stelle soll der Empfangsbereich der Tagespflegestätte sowie ein kleiner Therapiegarten entstehen. Bild: njn
Bereits am Morgen nach der Stadtratssitzung wurde damit begonnen, dass Dach des Nebengebäudes abzutragen. An dessen Stelle soll der Empfangsbereich der Tagespflegestätte sowie ein kleiner Therapiegarten entstehen.

In der Stadtratssitzung behandelte das Gremium einen Bauantrag in eigener Sache. Bürgermeister Hans Donko informierte über den Rückbau und die fachgerechte Entsorgung der nachträglich angebauten Nebengebäude in der Asylstraße 2 und am Kaiserberg 1.

Die abzubrechenden Nebengebäude gehören zum sogenannten Linkel-Anwesen, das generalsaniert und zu einer ambulanten Tagespflegestätte umgebaut werden soll. Vorgesehen ist, dass nach Fertigstellung diese Einrichtung durch den BRK-Kreisverband betrieben wird. Dem Bauantrag zum Umbau hatte der Stadtrat bereits in der November-Sitzung zugestimmt.

Des Weiteren setzte Bürgermeister Donko das Gremium über einen Bauantrag von Stefan und Deborah Tretter in Kenntnis, welche die Errichtung einer Doppelgarage und eines Carports in Hauxdorf planen. Die "ARAG SE Zentrale Dienste" darf im Gewerbepark zwei Leuchttransparente mit jeweils einem Durchmesser von 90 Zentimetern am Gebäude installieren. Das gemeindliche Einvernehmen erteilten die Stadträte dem Bauantrag von Thomas Eber. Der Bauherr beabsichtigt eine Nutzungsänderung seiner Holzlagerhalle im Grubenweg. So sollen in diesem Gebäude eine Werkstatt und Wohnräume entstehen. Die Dacheindeckung erfolgt durch ein Pultdach mit 18 Grad Dachneigung. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt knapp neun Meter. An der westlichen Gebäudeseite soll eine Garage in der Größe von neun mal sechs Meter errichtet werden. Genehmigt wurde außerdem die Nutzung des bestehenden Gartenhauses als Wohnraum längstens bis zur Fertigstellung des Hauptgebäudes.

 
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